Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 238)
- Language
- German
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178 17. desselben Monats. Jacob Pardo trägt vor, er habe Differenzen mit Jacob Ulhoa gehabt. Beide seien übereingekommen, Abräo Israel Bravo und Aron Seneor zu Schiedsrichtern zu erwählen, welche ihnen zunächst mitteilten, sie müssten sich ihrem Schiedssprüche fügen, wozu sie sich auch durch Handschlag verpflichtet hätten, sodann haben sie ihre Sache den Schiedsrichtern vorgetragen. Jetzt, wo diese im Begriffe stehen, ihren Spruch zu fällen, wolle Ulhoa zurücktreten und sein Versprechen nicht halten. Pardo bittet daher, man wolle jenen zwingen, denn, dem Din gemäss, könne derselbe das als Jehudi (judeu) gegebene Wort nicht zurücknehmen. Man liess Ulhoa vorladen, welcher den Sachverhalt bestätigte und auch erklärte, er wolle in allem sich dem Schiedssprüche fügen, nur im Betreff des Holzes nicht. Der Vorstand beschloss, die Sache den H. H. vorzulegen, damit diese Angelegenheit dem Din gemäss zum Austrag gebracht würde. Des Sendbote aus Jerusalem bat um Erhöhung der ihm bewilligten 100 Ducaten. Beschlossen, ihm bis zu 150 geben zu lassen und diese 50 dem für Terra Santa vorhandenen Gelde zu entnehmen. Der Rest hiervon soll ebenfalls nach Venedig an Semuel Aboab gesandt werden, welcher ihn nach seinem Ermessen zürn Besten von ganz Palästina (pelo geral de Terra Santa) verteilen möge. 24. Tarnus. Der Samäs Abram de campos soll fortan eine Freiwohnung haben, dagegen aber, anstatt der bisher bezogenen Mk. 160.—, nur Mk. 180.— an Gehalt beziehen. 24. T a m u s. Die Herren H. H. gaben in der Sache Jacob Pardo und Jacob Ulhoa ihr Urteil dahin ab, dass die Parteien dem Din gemäss verpflichtet seien, die den Schiedsrichtern gegebene Zusage zu halten und dass keiner von ihnen zurücktreten könne. 28. desselben. Roby Natän bat um Erlaubnis, bis über Tisabeab hier zu bleiben, da einige seiner Kinder krank seien und er ausserdem in diesen Tagen keine Wohnungsveränderung vornehmen wolle; er verspreche fest, bei Strafe des Bannes, dass er am Dienstag nach Tisabeab seinen Umzug bewerkstelligt haben werde. Diesem