Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 239)
- Language
- German
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179 Gesuch wurde, nachdem er sein Versprechen in der Junta bestätigt hatte, stattgegeben. Jacob Ulhoa bestätigte die mit Jacob Pardo getroffene Vereinbarung, sich dem Schiedssprüche von Abräo Israel Bravo und Aron Seneor zu unterwerfen. Als man ihn aber aufforderte, die Compromiss-Urkunde zu unterzeichnen, weigerte er sich dessen, unter der Angabe, dass er ein Gelübde getan habe. Schliesslich erklärte er sich damit einverstanden, dass die Richter im Falle der Meinungsverschiedenheit einen Obmann erwählen. Daniel Cohän trägt vor, H. H. David Cohen wolle einen verwaisten Neffen nicht im Hause behalten, sondern nach Amsterdam an seinen Bruder schicken, trotzdem er wisse, dass dieser ihn sofort wieder hierher schicken werde, weil er bereits einen Bruder des Betreffenden im Hause habe, sodass es nur billig wäre, wenn der genannte H. H. für diesen Neffen sorgte. Da dieser ihn aber nicht haben wolle und es sich nun um einen hilflosen Waisenknaben handle, sei es Sache des Vorstandes, denselben in irgend einer Familie unterzubringen. Beschlossen: Der Vorstand werde versuchen, den H. H. David Cohän zu veranlassen, den jungen Mann im Hause zu behalten; lehnt derselbe jedoch ab, so wolle der Vorstand vorläufig keine neuen Verpflichtungen eingehen, wo doch dieser Waisenknabe so nahe Verwandte habe. Man werde zu seinen Gunsten nach Amsterdam schreiben, damit der Onkel ihn nicht zurückschickt. Am 3. Ab. In der Compromissache David Oeb und Mossä de Vargas, in welcher man Abram Fidanque und Mordechay Franssäs zu Schiedsrichtern, sowie Jacob Baruch 0 mosso zum Obmann bestellt hatte, waren Schwierigkeiten erhoben worden, weil, nach dem Din, Fidanque und Fransses wegen der zwischen ihnen bestehenden Verwandtschaft in der Sache keinen Spruch abgeben können. Der Vorstand soll nun zwei neutrale Personen mit gleichen Machtbefugnissen ernennen, um alle zwischen Oeb und Vargas schwebenden Differenzen zum Austrag zu bringen. Die durch den Vorstand zu erwählenden Personen dürfen unter keinem Vorwände abgelehnt werden, was die Parteien durch Unterzeichnung dieses Protokolls bestätigen werden. (Diese Unterschriften fehlen im Gemeindebuche.)