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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 236

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 236)
Language
German
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IRI
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;176 beizusteuern. Falls keine Verbindlichkeiten vorhanden sind, haben sie den Gemeindebeitrag für ein ganzes Jahr, vom Tage ihres Austrittes an gerechnet, zu zahlen. Ferner, da es angemessen, pflichtgemäss und an den meisten Orten unserer Niederlassung üblich ist, dass alle ohne Ausnahme zu den für das Bethaim gemachten Ausgaben und Aufwendungen beisteuern, so wird verordnet, dass neu hierher ziehende Personen von dem Vorstande mit einer einmaligen, nach seinem Ermessen anzusetzenden Steuer zu besagtem Zwecke zu belegen sind. Alles soll als eine geheiligte Abgabe (direito Kodez) erhoben werden.0 (Am Rande steht: Die höchsteSteuer soll 100 betragen.) (R e f e r a t). Roby Natan hatte wiederholt dargelegt, dass sowohl seiner Gesundheit wie seinem Vermögen grosser Nachteil daraus erwachsen würde, wenn er, wie ihm die Herren Bürgermeister be׳ fohlen haben, von hier fortzöge. Da triftige Gründe Vorlagen, seinem Gesuche nicht stattzugeben, wurde beschlossen, ihn aufzufordern, binnen 15 Tagen das Gebiet zu verlassen. Diese Aufforderung wurde ihm durch Semuel de Caseres und Izaque Seneor zugestellt. Er empfand solches als ein Unrecht und wandte sich daher heute von neuem an den Vorstand, indem er geltend machte, die Anordnung verstosse gegen die Rechtsvorschrift (Din), da er infolge seines langjährigen Aufenthalts ein Anrecht erworben habe (pela hazakä que tinha). Die Sache wurde nun von neuem erwogen, wobei in erster Linie die Erhaltung unseres Aufenthaltsrechts in hiesiger Stadt und das Interesse der Allgemeinheit als massgebend galten. Da von vielen Seiten über ihn Klage geführt wurde, auch andere Gründe Vorlagen, die hier nicht er- .wähnt werden sollen; da das angeblich erworbene Recht nnbegründet ist; da er z. Zt. in Altona wohnberechtigt ist, die Privilegien der dortigen Gemeinde geniesst, ferner in hiesiger Stadt niemals Gemeindemitglied gewesen ist und auch nie irgend welchen Beitrag geleistet hat, wurde die Ausweisung bestätigt und er aufgefordert, die Stadt unverzüglich zu verlassen. Mosseh Henriques reichte ein schriftliches Gesuch ein, man möge die Herstellung der Wachskerzen für die Hauptsynagoge

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