Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 235)
- Language
- German
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175 was gegen eine alte Satzung verstosse. Es wird verordnet, dass niemand, unter welchem Vorwände auch immer, sich hierzu eines anderen als des Haim Saruco, es sei für hiesiges Gebiet oder für ausserhalb, bedienen dürfe; auch ist ihm für seine Arbeit der übliche Lohn zu zahlen. Saruco bittet ferner um einen Gehaltsvorschuss für 2 Quartale, sowie um einige Unter- Stützung, da er sich in bedrängten Verhältnissen befinde. Beschlossen: Ihm ein Quartal vorzuschiessen, welcher Betrag im Laufe des Jahres von seinem Gehalt zu kürzen ist, ihm auch eine Unterstützung von 6 Bt. zu gewähren. Am 24. Sivan. Jacob Machoro führte darüber Klage, dass Jacob Yezurun gegen die Verordnung verstossen habe, welche es verbietet, Familiensöhnen ohne Einwilligung deren Eltern Vorschuss auf Pfänder zu geben. Der Genannte habe seinem Bruder Mosseh auf einen Diamantring 2 Bt. gegeben, und als er zu ihm ging, um ihn zu holen, habe man denselben vor ihm verborgen gehalten. Man liess also den Jacob Yezurun rufen. Dieser war geständig und entschuldigte sich damit, dass er es nicht aus irgend welchem Interesse getan, sondern ihm das Geld nur auf eine Stunde (por hua ora) geliehen habe. Verfügt: Er solle 2 Wochen lang kein Fleisch verkaufen dürfen. Hierauf werde man ihm einen strengen Verweis erteilen und ihm alsdann die für angemessen befundene Geldstrafe auferlegen. Der Maamad beschloss nachstehende Verordnung bekannt zu machen: (Übersetzung.) ״In Erwägung ziehend, dass die laufenden notwendigen Ausgaben sehr bedeutend sind, dass die Bedürfnisse mit jedem Mal an Umfang zunehmen und die heutige beschränkte Einnahme (0 limitado Eendimento) nicht zur Bestreitung derselben hinreicht, hat der Vorstand beschlossen, eine an anderen Orten übliche, hier oftmals beobachtete Einrichtung zu treffen. Der Vorstand verfügt nämlich, dass diejenigen, welche in Zukunft aus dieser Stadt fortziehen, vor ihrem Fortzuge abseiten des Vorstandes mit einer Abgabe zu belegen sind und verpflichtet sein sollen, in angemessenem Verhältnis zu den zur Zeit bestehenden Verbindlichkeiten (pA aiuda do empenho que entäo ouver)