Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 232)
- Language
- German
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172 dass die Frau des Genannten ihrer baldigen Niederkunft entgegensehe. Beschlossen, die Abreise der Genannten bis nach der erfolgten Entbindung aufzuschieben, doch soll sodann das ergangene Decret in Kraft treten. Am 7. H i a r. Mit Rücksicht auf die Unzuträglichkeiten, welche die Vermietung von Gegenständen zu einer Berit-Feier mit sich bringt, wird verkündet, dass der Prato'), ohne besondere Erlaubnis, an keinen Privaten vermietet werden darf. (Hier befindet sich eine halbe Seite unbeschrieben.) Am 14. desselben. Da die Ausweisung der Witwe Bexa (Bescha?) und deren Tochter zu Unannehmlichkeiten Anlass geben kann, wird beschlossen, bis auf weiteres von einer solchen abzusehen. Die Aeltesten (velhos) der hier wohnenden Tudescos wurden vorgeladen. Man machte ihnen Vorstellungen wegen der über sie geführten Klagen, dass nämlich ihr Verhalten nicht der eingegangenen Verpflichtung entspreche, sowohl was ihre Geschäftsffibrung betrifft (em seus Tratos), wie auch weil sie gestohlenes Gut kauften. Sie wurden angewiesen, dies den Uebrigen mitzuteilen, denn man werde mit aller Strenge gegen sie vorgehen und sie sogar aus dem Gebiet verweisen. Am 20. Hiar. Die von Holland gekommene Witwe Sarä Morena bittet um Beisteuer zur Verheiratung ihrer Tochter. Das Gesuch wird abgelehnt, ihr jedoch ein Reisegeld von 6 Rt. bewilligt. Die Aeltesten der Tudescos meldeten, dass sie allen Uebrigen das mitgeteilt hätten, was ihnen in der vorigen Sitzung vorgehalten worden. Sie verpflichten sich, solches innezuhalten und dem Vorstande Anzeige zu machen, falls irgend einer seiner Pflicht nicht nachkommt, damit diesen die gebührende Strafe treffe. Am 28. desselben. Die Vorsteher der Tudescos in Altena (d. h. Altona) teilen mit, es seien in Lübeck 130 unserer Glaubensbrüder aus Polen י) Eine silberne Schale, welche zur Aufnahme der ■עולו dient.