Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 230)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3486266-3486279--2723-3488643- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
170 0 mosso (junior) zum Obmann ernannt batten. Er bittet, man möge bei den Herren H. H. anfragen, wie man sich in einem derartigen Falle zu verhalten habe. Diese antworteten, es sei eine präcise Rechtsvorschrift (din claro), dass, wenn eine der « Parteien diese Judicatur ablehnt, bevor das Urteil ergangen oder bevor Kinyan genommen, die betreffenden Richter keinen Spruch abgeben dürfen. Diese wurden also angewiesen, das Verfahren einzustellen, auch wurde de Vargas hiervon in Kenntnis gesetzt und, als er sich dagegen auflehnte, bedrohte man ihn mit der Strafe des Bannes, falls er versuchen sollte, die Schiedsrichter durch die hiesigen Gerichte zu zwingen. H. H. Mossd Israel weist darauf hin, dass es gerecht wäre, den Vorstehern der Es Haim Stiftung Miseberäch zu geben und er begründet dieses auch. Dies soll fortan in der Hauptsynagoge und in den Midrassim geschehen. Verschiedene Personen haben darauf aufmerksam gemacht, dass es der Allgemeinheit zum Vorteil gereichen würde, sich für eintretende Fälle das Wohlwollen der Verwaltung des Rasphauses (a caza do rasphuis)1) zu erhalten; wie ja schon vorgekommen sei, dass man Personen, welche es verdient hatten, dort internieren liess. Man hatte also eine Unterredung mit jenen Herren und dankte ihnen für das bisherige Wohlwollen; dieselben zeigten sich auch entgegenkommend. In Erwägung nun, dass die Verwaltung aus Grossbürgern (burgezes prinsipais) besteht und das Präsidium von einem Bürgermeister geführt wird, sowie dass es andererseits wichtig ist, jene Herren unserer Nation gewogen zu erhalten, wurde beschlossen, ihnen einen jährlichen Beitrag zu jener Anstalt mit 50.— lübiscb anzubieten, welchen sie in leutseliger Weise, unter Zusage ihrer Gunst und ihres Entgegenkommens bei jeder Gelegenheit, annahmen. Am 4. Hiyar. Mossö de Vargas trägt vor, der Vorstand scheine seine Sache mit David Oeb nicht genau zu kennen; denn zuerst habe man ihn ab- und an die ordentlichen Gerichte verwiesen. In Gegenwart der HH. und des de Vargas wurde daher dessen ') Rasphuis, dem Holländischen entlehnt, bezeichnete eine Besserungs״ anstatt, deren Insassen zur Arbeit angehalten und ursprünglich mit ,Holzraspeln“ beschäftigt wurden, woher der Marne.