Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 152)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 72% known words query
- IRI
…/3486266-3486279--2645-3488565- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
92 vorzeichendt und stellet zu E. Churf. g. ob sie dieselbigen, dieweil ehr sie nicht eingenohmmen, von Ihme fordern wollen, Uber diese Posten, welche ehr vom Juden Tributt und straften eingenohmmen und widderumb aussgeben haben will, seindt 447 R. 15 silbergr. welche er Unkosten nennet befunden, wie woll etzliche Juden antzeigen sollen, das sie Ihme viel mehr geben müssen, Und dieweill ehr uns berichtett, das solch gelt nicht E Churf. g. Herrn Vätern hochloblicher gedechtnis belangen, besondern Ihm von den Juden Jerlich darzu geben, dass ehr Ihre Sachen damitt befördern und vorrichten könne, haben wir diese Posten auch dahin stellen müssen, ob E. Churf. g. seinem berichtt hierin Stadt geben und Ihm dieselbigen erlassen wollen, sonderlich dieweill ehr wann ehr zu E. Churf. g. Herrn Vätern erfordertt, denselbigen Reisskosten seiner Churf. g. zugeschrieben und abgerechnett. Ferner haben wir befunden, das ehr von Albrecht Teusch Commer- Jungen 100 Thaler und von Peter Kraussen 600 Thaler empfangen, davon er 600 Thaler in der aussgabe berechnett und Pleib von dieser Post E. Churf. g. 100 Thaler schuldigk. Ingleichen hatt ehr vom Mathias Cammerknecht 252 goldtg. und 600 Thaler empfangen, davon er E. Churf. g. Müllenmeister lautt desselbigen vorzeichnis 225 Thaler betzaltt, der ubermass aber hat er sich nicht erinnern wollen. Darneben hat er an Bürger Silber und goldt, wan es zu gelt gerechnett wirdt, 1944 G. 19 Gr. 6 empfangen, welcher aussgabe er uff 1809 G. 13 gr. berechnett, wie woll ihm an solcher aus •gäbe 100 Thaler von Balthasar Urmachern und 100 Thaler von hanss Webern nicht gestanden worden, die er E. Chuif. g. wo ehr die Zahlung nicht erweiset, an dieser Post schuldikg bleibtt. Souiell die Müntz, welche ehr 6 Jhar vorwaltet betrifft, befindet sich, das er 14093 Markh 1 Loth schwarze Platten vormuntzt, darauff er den unkosten aller zugeherung und arbeitt, wie E. Churf. g. auss diesem sonderliehen mitangehefften Vortzeichnis gnedigst zu ersehen, uff 3935 G 5. gr. 6 A gerechnet!, und in allem darauss laut der Probation, welche nach des alten verstorbenen Muntzmeisters Zeugknus die Markh fein uff 224 Stück 3 loth 3 Gld. Vj2 scharff mitt sich bringtt an geldt 37581 Gld. 10 gr. 6 4 gemuntzett, Wan nun solche Summen gegen einander abgetzogen werden, befindet sich das 1768 G. 16 gr. eingemuntzt und E. Churf. g. dieselbigen dem Juden schuldigk bleiben, wiewoll er denselbigen Unkosten auch E Churf. g. zu derselbigen gnedigsten ermessen vielmehr heimstellen thutt, dan das er bedachtt wehr etwas derentwegen von E. Churf. g. zufordern. Und dieweill die Rechnungen vor sich selbst langk, haben wir uff Ew. Churf. g. gnedigsten Beuehlich diesen kurtzen berichtt ausszieh nn und E. Churf g. underthenigst heimstellen wollen, ob sie sich uff die zweiffelhafftige, unerwiesene Posten mitt gnedigster erlassung oder eigendtlicher erkundigung derselben aldieweill wir dartzu nichtt mehr thun können, ferner wollen