Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 147)
- Language
- German
- Belongs to
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87 Zum 16. so beschweren sich die luden vber ihren Obersten das ehr der Oberster Inn der gantzen Judenschaft zu Präge Posen, Crakow vnd vberall Inn Bhan vnd do ehr nhun ihr Vberster sein sollte, tragen die andern Juden schew, mit diesen Juden deswegen zu handeln, umb gefhar willen, damit sie auch nicht Inn Bhan gethan, welchs zu Forderunge der Muntz auch nicht geringen schaden vnd nachtheill brengtt, vnd erbieten sich die Juden diesen Articull auch zu bescheinigen, zum 17 wirdt kein Jude allhier ange (wahrscheinlich fehlt ״nommen“) ehr brenge, dann sein Pasborth, derhalben bitten sie Lippolden aufzulegen sein Inn gleichen fürzulegen, so wirdett sich ereugen (?) was vor ein Jude ehr sey. Vnd nachdem durch das Vnrechtmessigk ein ziehen vnd Inn thom werffen Ihnen den gemeinen Juden nicht gelegen, sie auch ahn glauben vnd trawen gehindertt, auch ander Juden beyds Inn diesen vnd andern landen mit ihnen zu handtiren abgeschreckt vnd schew tragen, damit die Muntz zum höchsten gehindertt, Lippoltt ihnen auch vor ein Oberster auss Ur- Sachen, wie aus den Artikulln zu ersehen, nicht leidtlichen, so bitten sie die Juden vnderthenigst vhleisses Churf. g. wolln auf alle Artikull vnd ein jeden Insonderheitt die pillickeit beschaffen, und das einsehen thun, das Lippolt sie mus hinfhuro vneingezogen lassen, vnd mitt gefencknuss vorschonen, •vnd was ehr Ihnen zur Vngebürr abgeschetzt vnd eingenommen Churf. g. zustelle, vnd das ihr Rabbi bestettigt vnd dann zwey Juden oder ein Christ vorordenet, der alle zenckische jüdische Sachen Erstmals zum guthe vorhore vnd guthlich vortrage, Vnd Inn entstehunge der guthe zu Recht entscheidet, dasselb wollen die gemeinen Juden umb hochgedachte Churf. g. Ihren gnedigsten Herrn vnderthenigst vordienen, so gereicht dasselb auch zu sondere forderunge vnd vorthsetzunge der Muntz vnd derselben Ordnungen. IV. (Königliches Hansarchiv K. 116 F. G.) Das wirdet glaublich berichtet, dass J. Churf. g. Her Vater Milder gedenken von Leupolt dem Juden vf den abende da J. C• f. g. frisch und gesund gewesen ein Pulver eingeben, das sie nach einnehmung solchs Pulvers vber Drey stunde nicht sollen gelebt haben. Jtem derselbe Jude solte sich haben hören lassen, da er darumb angesprochen was er Iren Churf. g. geben es were Puluer gewesen, das hette Ime ein ander Jude von Frankfurdt geschickt, da Hesse man sich bedenken, weil man auch sagen wolte das sich Lewpolt Jude uf die Flucht bereitet, Es solte nicht zu seumen sein, so wol mit dem andern Juden zu Frankfurdt zuzugreiffen, was sie die Churf. gegeben, wer es geschaft vnd bevoln So mochte sich auss deme vielleicht dass finden, das die vorige bedenken vnd erinnerung ufheben, vnd den weg selbs wiese vnd dieser weg kontde Irer Churf. g. bey menniglich zur Ruhe gereichen, das sie zu erkundigung der warheit wissen wolten, ob derselbe Vater von Inen were gemordet worden.