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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 145

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 145)
Language
German
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85 Wilhelm darumb vertragen, Nachmals ist Isaac widdergekommen vnd hatt ihnen Lippolt gehen lassen, Und als der Oberster nicht darztt gethan, biss der ander falscher silberkuchen durch Arndten seinen Lippotdts Vettern auch verkaufft, do ist ehr Jsaac Widder dauon mit Arndten entlauffen, vnd do Lippolt nichts dazu gethan, das ehr doch vermuge seiner Eyde schuldigk gewesen, so macht ehr sich dieser handelunge nicht allein verdechtigk, sondern auch schuldigk. Zum siebenden, so wissen die )uden ahn frembde orthern veil Silber vnd Granalien vor etzlich thausend gülden, wollten das eins theils auch woll auff die Muntze albereidt gebracht und geliefert haben, weill aber Lippoltt ihr Oberster, trage sie des schew, will auch wissen, wo das Silber herkombtt, Und weil es Inn anderen herrschafften bey guth, leib und leben verbotten, das Silber odder granalien nicht ausser landes zu phtiren, oder zu uorkauffen, so tragen die andern Juden und Kaufleute schew, dasselbe herrein zu uorhandeln, derwege die Muntz auch durch Lippolten mher gehinderte dann gefurdertt, Iha zum höchsten geschwechtt, Es hat auch Lippolds bruder zu Präge ausgesaget, wie ein Jude so hier wondt sollt vor 15 R. herein Silber gefurth haben, dem das sein auffgeschlagen vnd besucht, vnd do es bey ihme befunden hattLippolts bruder ihnen darüber umb guth eib vnd leben gebracht, vnd wann wir des gewardten solten, wer woltt mit vns handeln, derwegen bitten wir solchs Churf. g. Insonderheit zu berichten, denn do durch solch anzeigen ander Juden und kauffleuth soltten vorrathen werden, so konden wir die Muntz, dermassen wir uns vorpflichtet, mith dem Silber nicht furdern. Zum Achten so beclagen die gemeinen Juden sich, das Lippoltt sie dermassen beschwere vnd beschatze vnd das ehr sie also seines willens und gefallens Inn thorn wirfft, wie solch böse geschrey machet hin vnd herwidder, das etzlich Juden so allbereidt Priuilegium haben müssen pleiben und etzlich so dhis gherne erlangen wolten, thut ehr dermassen vbersetzen, das sie widder dauon ziehen müssen, dann Itzo einer alhier mitt nhamen Lasarus so Churf. g. hundert vnd zehen thaler zugeben sich erbotten, damit ehr alihier mochte gelitten werden, aber Lippolt will ihnen noch hoher beschatzen. Zum Neundten, so beclagen sich die gemeynen Juden wie Mosch Juden von Stendall von den Rethen zu Tangermunde aufferlegtt, do unseres gst herren gemall nach dem Brunnen gezogen, etzliche thaler auff zuwechseln, welchs gebots ehr sich gehorsamblich Vorhalten, vnd alhier etzlich thaler auffwechseln wollen, hatt Lippoltt ihnen gewaltig weise gefencklich eingezogen, vnd vmb 25 thaler beschatzett, Es hatt Mosch ihme auch Zusagen müssen solchs Churf Durchlauchtigkeitt nicht zu clagen noch zu vormelden wann aber den andern gemeynen Juden solchs nicht gelegen, vnd sich gleicher beschwerunge von ihme bescharen (?) müssen, wollen sie solchs euch den vorordenten an Stadt Churf. g. geclagtt vnd ihrer Churf• g. zu berichten gebethen habe.

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