Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 144)
- Language
- German
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84 Zum andern so haben ihre Churf. gn. Jm Druck ein offen Mandatt ausgehen und publiciren lassen, jnn welchem alle althe Pfenninck abgethan vnd verbotten, do nhun die Juden etzlich gelde auff der Muntz, verbeuth ehr ihnen dasselb nicht aufzunemen, sondern müssen von ihme Lippoltten die betzalunge ahn alten Pfennincken widder das offens im Druck ausgegangen vnd publicirte Mandatt annemen, zeuge ihnen darzu ahn jeden gülden groschen einen groschen abe, an stadt des aufgeldes, thue auch etdichen ein theill an der Hauptsummen mit gewaltt furenthalten, dafür die Juden ein schadt, die muntze wie sie soltt nicht gefordert, Jhr Lippolt auch dardurch Jnn die Pehen vnd straffe Jnn obgedachten Mandate ausgesatzt gefallen, und bitten die gemeinte Juden solches bei ihnen abzuschaffen vnd das sie ihr geldt selbst von der Muntz empfangen. Zum dritten hat Lippoltt sich verpflichtet Churf. g getreu und holdt zu seinn, aber der Verpflichtunge zuwidder hatt ehr von den Juden vber zwei hundert thaler eingenommen und gesagt, er habe C. g. dis zugestellt, gestehen nicht das Churf. g dis empfangen vnd bekommen habe, daraus sein treue! Churf. g. und die Commissarien zu erachten, und wie getreulich ehr auff sein hohe Verpflichtunge mith Churf. g. umbgeht. Zum vierdten will Lippoltt die Juden zwingen, dass wann sie bey Churf g. was zu schicken odder auszurichten, das sie solchs durch nhimandes anders dann ihmen thun sollten, vnd wann ehr was sollicitirt, schetze ehr sie seins Willens vnd gefallens, wie sie dann ihme vor schlechten beuhelich 15 thaler geben müssen, dann ehr gesagtt, hette dis Jnn die Kaatzeley geben, do sie die Juden solchs doch nicht glauben, vielwenig die Kanzlei gestehen würdett, das sie vor einen beuhelich 15 thaler empfangen, Bitten deshalben die Juden ihnen frey vnd offen stehen zu lassen, ihr Sachen durch sich oder wen sie wollen ansuchen vnd sollizieren zu lassen. Zum Fünfften, so ist es offenbar, das alhier ein falscher Silberkuchen verkauft, von einem mitt nhamen Arndt Lippolts Vettern, welcher davon getauften, vnd ist alhier her khomen vnd erschinen ein Jude ausser lands zu Behemen, mit nhamen Dauid, derselbe hat ihme Arndten Juden bey Churf. Durchlauchtigkeitt geleidt bitten wollen, Mitt dem erbietthen, derselbe Arndt Jude sollt und wollt anzeigen, wie ehr den falschen Silber Kuchen bekommen vnd wer den gemacht, Als aber Lippold dasselb erfharen, hatt er denselben Dauidten gefenklich setzen und einziehen vnd des Lands vor (schicken) lassen, damit die Warheitt nicht an tagk körnen soltt, Ob aber Lippoltt daran Recht gethan vnd Churf. g. solchs leidtlichen, dasselb stellen sie die gemeinte Juden Churf. g. zu bedencken anheim, ein solchen Oberster der das böse wissentlichen hilfft vnderdrücken vnd befurdern, ist ihnen nicht ieidtlich, Ober das ist es offenbar vnd zu erweisen, das solcher böser und falscher Silbernkuchen erstmals von seinen Lippolts brüdern vorhandeltt worden. Zum Sechsten ist war, Es kan auch nicht verleucknet werden, das Jsaac sein Lippoltts bruder Wilhelm dem Kramer zu Coln falsch Silber verkaufft, derowegen ehr entlauffen und hat sich Jacob sein bruder mit