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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 136

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 136)
Language
German
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76 es etwas Bedenkliches, die Gesinnung einer Zeit, wie es die damalige war, gegen Lippold auszuspielen. Noch unverständlicher aber ist es, wenn Brecht auf dem Grunde desselben Gedankens seinen Aufsatz mit den Worten schliesst: ״Hiermit fand die Lippold’sche Angelegenheit ihre Erledigung und erst späteren Schriftstellern blieb es Vorbehalten, einen Rechtsspruch, gegen den, als er gefällt wurde, niemand etwas einzuwenden hatte, für einen ungerechten zu erklären!“ Als ob für die Gerechtigkeit eines Prozessurteils die Meinung der Leute von irgend welcher Bedeutung, als ob nicht vielmehr die Art der Justiz hiefür allein massgebend wäre! Und hielt Brecht die mittelalterliche Justiz für eine so tadellose, dass er kein Wort des Zweifels hat an der Schuld eines durch jenes Verfahren schuldig Gesprochenen? Und haben die ״späteren Schriftsteller“, die den Rechtsspruch für einen ungerechten erklärten, ihre Anschauung nicht begründet? Haben sie nicht, wie es ihre Pflicht war, das Für und Wider sorgfältig erwogen, anstatt den Juden Lippold, eben weil er ein Jude war, zu verurteilen? Auch Schwebel, von dessen antisemitischer Darstellungsweise wir bereits einige Beispiele gaben (S. oben S. 16, Note 2, und S. 20, Note 2), erklärt es als falsch, bei der Hinrichtung Lippolds von einem Justizmorde zu reden, und zwar deshalb, weil er nach den Anschauungen jener Zeit einen qualvollen Tod verdient habe. Denn es liege klar zu Tage ״dass er Zauberkünste versucht habe und dass es ein fanatischer Has s gegen die Chris ten gewesen, der all seinHandeln bestimmt habe *).“ In Wirklichkeit liegt beides nicht klar zu Tage. Dass er Zauberkünste getrieben, hat Lippold unter der Folter gestanden. Dieses Geständnis galt Schwebel als einwandsfreier Beweis? Und nun gar das Gerede von dem ״fanatischen Hass gegen die Christen“, der Lippolds Handeln bestimmt habe — wo ist hiefür auch nur die leiseste Spur eines Beleges zu finden? Nirgends! Schwebel hat diese Ansicht aus der unergründlichen Tiefe seines judenfeindlichen Gemütes geschöpft und damit für den auch sonst erkennbaren schwadronierenden Charakter seines Buches ein besonders lehrreiches Beispiel gegeben. *) Schwebe!: Geschichte der Stadt Berlin I., S. 464.

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