Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 133)
- Language
- German
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73 Juden hätten den Kurfürsten Joachim H. vergiftet, seien dessen überführt und zur Strafe aus dem Lande gejagt worden. Seit Möhsen und Mendelssohn ist die Überzeugung von Lippolds Unschuld in immer weitere Kreise gedrungen. Yon den Historikern des 18. Jahrhunderts ist es vor allem der Ordensrat Kö n i g, der Lippold volle Gerechtigkeit widerfahren lässt. Wir haben oben (S. 62) bereits einen Ausspruch von ihm über Lippolds Eigenschaft als Märtyrer zitiert. Noch schöner und treffender ist das Räsonnement, das er in seinem (anonym erschienenen) Buche: ״Annalen der Juden in der Mark Brandenburg“ an die Beschreibung der Geschichte Lippolds anknüpft. Seine Worte (S. 75) lauten: ״Ich zweifle, dass man diese Geschichte ohne Abscheu lesen wird; sie ist ein fürchterliches Denkmal einer Zeit, wo die Vernunft unter der schweren Bürde des Aberglaubens und der Sittenlosigkeit gefangen lag. Sch au spiele dieser Art wurden damals alsOpfer angesehen, die man Gott zur Versöhnung des Todes wegen brachte, welchen Christus unter den Juden in Palästina erlitten hatte. Der Hass wider diese Nation hatte sich mit den Glaubenslehren ins Herz geschlichen und tief darinnen eingewurzelt, und ihre unglückliche Verfassung trug viel dazu bei, ihn eher zu verstärken, als zu vermindern. Der Wucher, den die Juden der Erhaltung wegen und da sie sich zu keinen besseren Geschäften geschickt gemacht hatten, aus Not betreiben mussten, erweckte ihnen überall Feinde, ohne dass darauf Rücksicht genommen wurde, dass die christlichen Bürger durch ihre wollüstige und verschwenderische Lebensart demselben sich selbst Preisgaben und willkürlich aussetzten. Die Geistlichen und die Obrigkeiten betrachteten die Juden als Feinde der christlichen Religion, in Rücksicht auf ihren Eigennutz. Die ersteren sahen dieEinktinfte derKirche durch die Wohnungen und Häuser, welche in jüdischen Besitz geraten waren, geschmälert; und die letzteren befanden sich bei den Sporteln und gerichtlichen Einkünften, welche sie bei den wider angeklagte Juden angestellten Untersuchungen genossen, und bei der Einziehung ihres Vermögens und ihrer Güter sehr wohl F