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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 132

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 132)
Language
German
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72 Wissenschaften in der Mark Brandenburg“ (S. 513 ff.) von dem Pall Lippolds gegeben hatte. Möhsen, dem zum ersten Male die Akten des geh. Staatsarchivs Vorlagen, hatte alle Momente, die für Lippolds Unschuld sprachen, zusammengestellt. Er hatte darauf hingewiesen, dass, wie gesagt, vom Leben Joachims II. Lippolds Glück und Stellung abhing. Er hatte ferner betont, dass Lippold, wenn er die Ermordung des Kurfürsten plante, wohl seine Habseligkeiten vorher in Sicherheit gebracht und sorgfältigere Vorbereitungen zur Flucht getroffen hätte. Im Leichnam des Kurfürsten, der seziert und balsamiert wurde, habe sich keine Spur vo n Gift gefunden; die Mischung des von Lippold angegebenen Trankes aber hätte sich schon durch ihren scharfen Geruch verraten müssen. Von den vielen Gedächtnisreden, die in den märkischen Kirchen auf den verstorbenen Kurfürsten gehalten wurden, enthalte nur eine einzige eine Andeutung von einer Vergiftung des Kurfürsten, aber diese eine sei erst nach Verbreitung des Gerüchtes (1571 in Magdeburg) gedruckt worden 1). Lippold sei zu seinem Unglück Richtern in die Hände gefallen, die lediglich nach den Worten des Gesetzes verfuhren, ohne den gesunden Menschenverstand zu Hilfe zu nehmen. Der Fall Lippolds gebe einen deutlichen Beweis, dass Richter, die mit Vorurteilen befangen und gegen Parteien eingenommen sind, ungerechte Urteile sprechen. Die Pürsten selbst aber hätten sich zu jener Zeit versichert gehalten, dass sie ihrer Regierungspflicht Genüge geleistet, wenn sie die Anklagen und Untersuchungen rechtsverständigen Räten überliessen, und diese glaubten nach den Gesetzen zu verfahren, wenn sie die Buchstaben des Gesetzes erfüllten. Mendelssohn erzählt nach Möhsens Angaben in Kürze Lippolds Schicksal und beklagt es, dass noch in seinen erleuchteten Tagen die Nachricht geglaubt werde, die *) Es ist die Gedächtnisrede des Stendaler Pfarrers Andreas Celichius. Hur ganz leise wird auf Lippold hingedeutet in dem Johann Georg gewidmeten Wunsche, *dass Gott Ihre C. F. G. für Hamansgesindlein und für des Teuffels sangmeistern, für Ohrenkrawern und Liebkosern behüten wolle, wie Thessalus Medicus ein solcher war, bey dem Alexander Magnus den letzten Gifttrank überkam —Mit dem merkwürdigen Namen ״Hamansgesindlein“ hatte der Volksmund Schon unter Joachim II. die Juden bezeichnet, vgl. Pauli: a. a. O. S. 220.

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