Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 130)
- Language
- German
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סד allgemeinen wurde nicht nur das Unglaublichste für wahr gehalten, es zeigt sich auch, wie die aufgestachelte Phantasie, mit dem Überlieferten nicht zufrieden, das traditionelle Bild mit allerlei Nebendingen ausstattete, die den armen Lippold in immer schwärzerem Lichte erscheinen liessen. Auf das gleiche Bestreben ist ohne Zweifel auch die Angabe des Chronisten Hafftiz zurückzuführen, Lippold habe zu beiden Seiten seines Körpers Zeichen gehabt, die ihm schon zu Prag eingebrannt worden seien, weil er die Münzen beschnitten hätte1 *). Auch in Bezug auf Lippolds Verbrechen macht Hafftiz den phantastischen Zusatz: ״Also hat der verrheterische bube, der vielen unschuldigen Leuten mit seinen falschen angeben und bezichtigunge wehe getan, seinen gebürlichen Lohn entfangen“ 3). Dass überhaupt Lippolds Schuld als angebliches historisches Faktum durch die Werke der mittelalterlichen Chronisten ging, ist begreiflich. Sie waren ja nicht im Stande, die Tatsachen seiner Geschichte, seiner Stellung, seiner Anklage und seiner Verurteilung nachzuprüfen, sondern nahmen das allgemeine Urteil als unangreifbar in ihre Darstellungen auf. Man wird dies vollauf verstehen, wenn man auch nur einen Blick in diese Chroniken wirft, die mit einer förmlichen Wollust bei den wahnsinnigsten Hexengeschichten und Wunderer- Zählungen verweilen und die z. B. sorgfältig jede im Lande bekannt gewordene Missgeburt an Menschen und Vieh registrieren, um die ernsthaftesten moralischen Verwarnungen daran zu knüpfen 3). Lippolds Schuld steht ihnen über allen! Zweifel fest. Johannes Cernitius z. B. trägt kein Bedenken, bei der Beschreibung des plötzlichen Todes Joachims II. zu betonen: ״Huiüs improvisae et immedicabilis vehementiae causa certissima est-, toxicum in vino malvatico Principi cubitum ituro a Lippoldo Judeao propinatum“4)• Dass Lippold schliesslich nur des Mordes und der Zauberei wegen hingerichtet wurde, die Beschuldigung der Unredlichkeit aber gleich zu Anfang in nichts verflogen war, geriet allmählich in Vergessenheit. Er wird nicht nur als Mörder des Kurfürsten, I) Riedel: a. a. O., D., S. 129. ר Ebenda S. 131. 3) Das Tollste hierin leisten die Annales des Angelus. 4) Electorum Brandenburg! cor um eicones 1626, S. 66.