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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 125

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 125)
Language
German
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65 bewegen 1). Die Anhänglichkeit an den Glauben der Väter war, wie so vielen ihrer Brüder in anderen Länderstrichen, auch den Juden der Mark Brandenburg teurer, als die persönlichen Vorteile, die sie durch Verrat am Heiligsten hätten gewinnen können. Die Hinrichtung Lippolds hatte aber neben der Vertreibung seiner Glaubensbrüder noch ein anderes Nachspiel, und zwar eines persönlicher Art. Lippolds Witwe hatte sich mit neun unmündigen Kindern nach Wien begeben und dort richtete sie am 8. Februar 1574 an den Kaiser MaximilianII. ein Bittschreiben, in welchem sie in beweglichen Worten ihr Elend und hre Armut schildert. Ihr Mann, (״mein lieber Hauswirt“ nennt sie ihn) habe Joachim II. gegen zwanzig Jahre treu gedient, und nach dessen Tode sei Lippold, nicht etwa auf Veranlassung des neuen Kurfürsten selbst, der ja ein »gerechter, christlicher Herr“ sei, sondern auf Betreiben missgünstiger Leute hingerichtet und sein Nachlass konfisziert worden. Dieser Nachlass habe »ettlich viel tausend Taller“ betragen, von denen sie, die Witwe, bisher nichts bekommen habe, so dass sie mit zwei Nöten geschlagen sei, dem Tode ihres Mannes und dem Verlust seines Vermögens. Der Kaiser möge doch an den brandenburgischen Kurfürsten schreiben und ihn veranlassen, dass er ihr die Hinterlassenschaft ihres Mannes übergebe, damit sie ihre armen, kleinen Waisen davon erziehen könne. Das Bittschreiben, welches die Unterschrift ״Madalena weilandt Leopoldt Juden arme nachgelassene Wittib sambt neun vnnerzogenen Kindern“ trägt2), wurde vom Kaiser wirklich dem Kurfürsten Johann Georg zugesandt, mit einem vom 10. Februar datierten Begleitschreiben 3), in welchem der Kaiser versichert, dass er überzeugt sei, der Kurfürst werde gegen Lippold nur nach Recht und Gerechtigkeit und nach des »heiligen Reichs peinlicher Halsgerichtsordnung“ verfahren sein, dass er ihm aber gleichwohl das Gesuch Magdalenas »kommuniziere“, weil dieselbe so hoch beschwert zu sein behaupte und ihn, den Kaiser, mit *) Vgl. auch Droysen: a. a. O. *) Siehe den Wortlaut des Schreibens Beilage VIII. 3) Siehe Beilage IX. Jahrbuch J. L. G. VH. 5

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