Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 116)
- Language
- German
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56 Haus-Archiv zu Cbarlottenburg* *) liegende Protokoll der sögenannten ״ürgicht“, d. h. der Aussage, die Lippold am 16. Januar 1573 machte und die 41 Punkte umfasst 2). In der Überschrift des Protokolls wird ausdrücklich hervorgehoben, dass Lippold auf die einzelnen Fragen ״in Gute“, d. h. ohne An־ Wendung der Folter geantwortet hat. Wenn wir aber gleich darauf lesen, Lippold habe gebeten, ihn ״m i t der Pein zu verschonen“, d h. ihn nicht zu foltern, er wolle in Güte sagen, was ihm bewusst, so erkennen wir sofort, dass hier die Furcht vor der Folter, deren Schrecken Lippold ja bereits gekostet, dieselbe Wirkung auf die Aussage übte, wie die Folter selbst. Und wir dürften schon aus diesem Grunde Lippolds Aussagen richtig bewerten, wenn auch der Inhalt der Aussagen selbst nicht auf ein listig entlocktes Geständnis hinwiese. Die menschenfreundlichen Richter des 16. Jahrhunderts freilich — und nach ihnen auch Beurteiler des 19. Jahrhunderts wie Brecht3) — glauben der Aussage Lippolds einen höheren Wert von Wahrhaftigkeit beimessen zu dürfen, weil sie formell ״in der Güte“ erfolgt ist. Gehen wir auf die einzelnen Punkte der Aussage näher ein, so zeigt sich sofort, dass von den Untersuchungsrichtern alles darauf angelegt war, zunächst den Verdacht der Zauberei durch ein möglichst gründliches ״Geständnis“ bestätigen zu lassen. Auf Zauberei lautete ja auch eigentlich die Anklage. Dieses Verbrechen war dem sechzehnten Jahrhundert zum mindesten ebenso todeswürdig wie das des Mordes 4). Mit keiner einzigen Silbe *) Signatur K* 116, F. G. *) lHicht 40, wie Brecht S. 107 falsch bemerkt. Den Wortlaut der Urgicht s. Beilage VII. 8) Brecht hebt S. 107 ausdrücklich hervor, Lippold habe sein Gestandnis der Ermordung Joachims II. freiwillig, ohne Androhung der Folter gemacht. Dies ist aber, wie ein Blick in das Protokoll (Beiläge VII) zeigt, unrichtig. Die mit Punkt 31 beginnenden Aussagen über das Verhältnis Lippolds zum Kurfürsten, dessen Ermordung und die Gründe dazu sind ebensowenig ״freiwillig“ gemacht, wie die früheren; sie unterstehen vielmehr, wie diese, der in der Einleitung dokumentierten Furcht vor der Folter. Brechts Zusatz ist durchsichtig genug und entspricht vollkommen der Tendenz seines Aufsatzes, auf die wir im Schlusskapitel noch zurückkommen. 4) Vgl. Geppert: Chronik der Stadt Berlin, I. S. 71.