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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 114

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 114)
Language
German
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54 zur Last gelegten Unredlichkeiten sich herausgestellt hatte und seine Entlassung bevorstand, traten die Wächter in Aktion. Sie hörten durch die Türe einen Zank zwischen Lippold und seiner Frau. Dieser Zank selbst fand in der Tat statt, denn ein Zeuge, Simon Jude von Prag, der offenbar im oberen Stockwerk von Lippolds Hause wohnte, sagte bei seiner Vernehmung am 16. Dezember 1572 aus1), er wisse nichts von einem Zauberbuche, habe auch den Ausruf von Lippolds Weib nicht gehört; denn als ״sie angefangen sich miteinander zu hadern und zu schelten, ist er hinauf zu Bette gegangen“. Der wirklich stattgehabte Zank wurde nun zum Ausgangspunkt der geplanten Anzettelung gemacht, indem mit Hilfe der Wächter die gefährliche Äusserung der Frau als wirklich gefallen konstatiert wurde. Nur so konnte man Lippold beikommen. Denn mit demselben Augenblick, in welchem ein Verdacht der Zauberei auf ihn fiel, war er eigentlich schon verloren. Wir kennen ja das sechzehnte Jahrhundert nicht nur als das Jahrhundert der Reformation, der Renaissance und des Humanismus, hervorragender kultureller Erscheinungen, sondern auch als das Jahrhundert der Hexenprozesse, des Hexenhammers und ähnlicher Zeugnisse krassester, finsterster Unkultur! Wir wissen ja, wie wenig damals dazu gehörte, unbequeme Persönlichkeiten zu beseitigen, indem man sie in den Verdacht der Zauberei brachte! Ein Leugnen des Verdächtigten war unmöglich. Die Folter trat in Tätigkeit. Dieses ungeheuerliche Beweismittel vergangener Zeiten tat denn auch bei Lippold seine willkommenen Dienste. Wie jeder Mensch, der unter unsäglichen körperlichen Qualen seine Nerven zerrissen fühlt, sagte auch Lippold unter der Folter alles aus, was man von ihm wissen wollte. Und die Handhabung der Folter muss gerade bei Lippold eine besonders gründliche gewesen sein. ״Die Richter“, sagt Möhsen2), ״verstanden ihre peinlichen Rechte so gut, dass Lippold allemal mehr tot als lebendig von der Folterbank zum Verhör geführt wurde; er musste mit Wein und stark riechenden Sachen aufgefrischt werden“. Was aber den Inhalt seiner Aussagen betrifft, die ja gleichbedeutend sind mit l) St-A. *) A. a. O., S. 519, Note.

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