Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 113)
- Language
- German
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53 die gerichtliche Prozedur eine neue und diesmal festere Grundlage zu gewinnen. Wir haben ja oben (S 40 ff.) bereits auf die Versuche hingewiesen, die unmittelbar nach Joachims Tode gemacht wurden, um gegen Lippold den Verdacht des Giftmordes zu kon. struieren. Die Versuche hatten damals keinen Erfolg. Jetzt, nach Verlauf von mehr als einem Jahre, war der Verdacht derVeruntreuung in sich zerfallen. Sollte der verhasste Jude straflos ausgehen? Er, dem ganz Berlin in trotziger Feindschaft gegen« überstand, dem Adel und Bürgerschaft verschuldet war und der nun schon in den Armen der Justiz weilte, er sollte nicht der grausamen Vergeltung anheimfallen, die man ihm gönnte und die auf Grund der mittelalterlichen Bechtsanschauungen so leicht über ihn heraufzubeschwören war? Bereits Hess lein1) hat den Gedanken ausgesprochen, ״dass diese Beschuldigung der Lippold“ sicher eine Lüge war und die Annahme, sie hätte ihren Mann ״durch solche nichtsnutzigen und gefährlichen Beschul« digungen ins Unglück gebracht“, durch nichts gerechtfertigt sei. Und dieser Gedanke gewinnt an Wahrscheinlichkeit, wenn man sich die Frage vorlegt, aus welchem Grunde denn bereits von April 1571 an Lippold in seinem Hause bewacht wurde. Welchen Zweck konnte man mit dieser Massregel verfolgen? Eine Erleichterung der Haft, weil etwa Lippolds Unschuld sich herausgestellt hätte, konnte damit nicht beabsichtigt seih. Denn der für Lippold so günstige Bericht der Kommission stammt erst aus dem März 157 2! Man wird also wohl mit der Annahme nicht fehlgehen, dass Lippold nur deshalb in seinem Hause bewacht werden sollte, damit man mit Hilfe der Wach« ter bei passender Gelegenheit einen Verdacht gegen Lippold konstruieren könne. Dieselben Persönlichkeiten, die in den ersten Tagen des Januar 1571 die Mär von jenem Pulver, welches Lippold Joachim II. eingegeben, dem neuen Kurfürsten einflüstern wollten, hatten sicherlich auch bei der Einfädelung dieser neuen Verdachtsmöglichkeiten ihre Hand im Spiel. Der Kanzler Distelmeyer stand ihr wohl nicht fern. Allerdings, so lange die Prüfung der Lippold’schen Bücher dauerte, hielt man einen positiven Schritt für inopportun. Sobald jedoch die Unschuld Lippolds an den ihm 1l Berlins berühmte und berüchtigte Häuser, 2. Aufl., S. 522.