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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 112

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 112)
Language
German
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52 Quelle gelten, sodass wir Lippold erst nach etwa drei Monaten, während deren er im Gefängnis sass, in seinem Hause bewacht finden und diese Wache bis kurz vor seiner Hinrichtung aufrecht erhalten sehen1). Als nun der Bericht der Kommission ein günstiges Resultat ergab, sollte Lippold, wie gesagt, aus der Haft entlassen werden. Da trat, wenige Tage 2) vor der bereits festgesetzten Entlassung, ein Ereignis ein, durch welches das Feuer aufs neue angeschürt wurde: Lippold hatte mit seiner Frau Magdalena einen Zank, und während desselben rief ihm Magdalena die zornigen Worte zu: ״Wenn der Kurfürst wüsste, was du für ein Schelm bist und was du mit deinem Zauberbuch alles zuwege bringst, dann würde es dir bald schlimm ergeh e n 3)“. In dieser oder ähnlicher Form wird der zornige Ausruf von den Historikern überliefert. Der ganze Vorgang wird als faktisch erzählt und auf ihn die erneute Untersuchung gegen Lippold zurückgeführt. Die Wächter hätten nämlich den Ausruf der Frau belauscht und an die Behörde gemeldet. Nun war aber der Verdacht der Zauberei nach § 44 der peinlichen Halsgerichts- Ordnung Karls V. genügend, um den Angeklagten der Folter zuzuführen, und andererseits konnte man mit Hilfe der Folter jedes Geständnis erreichen. Es ist deshalb die Vermutung nicht von der Hand zu weisen, dass die zornige Äusserung der Frau in Wirklichkeit nicht gefallen ist, vielmehr den Wächtern von aussen gewissermassen suggeriert wurde, um für 1J Auch B.-A. (s. Beilage XII) lässt die Bewachung Lippolds in seinem Hause ״fast in die zwey gantze Jahr“ dauern, während deren Lippold sogar ״etliche Zeit die Münze gehalten“. Er wurde ״des Nachts mit eisernen Klammern verwahret“. Am Tage durfte er frei umhergehen, aber das Haus nicht verlassen. Es ist also durchaus verkehrt, wenn Brass: Chronik von Berlin, Potsdam und Charlottenburg, S. 61 schreibt: ״Lippolds Frau hatte freien Zutritt zum Kerker ihres Gatten“. *) W-A. nennt drei Tage (s. Beilage XL). B.-A.: ״Drei Tage oder weniger“ (Beilage XII). 3) MÖhsen: a. a. O., S. 515 hat den Schluss: ״so wurdest du schon längst kalt sein“, Hafftiz: ״würde deiner übel gewart werden“. B.-A. setzt hinzu, Magdalena habe auch gesagt, sie wolje Lippolds Treiben dem Kurfürsten melden, in der Hoffnung, dass dann seines Glückes nicht mehr viel sein werde.

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