Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 109)
- Language
- German
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49 schütz und Strafgeld sowohl auch aller Pflicht und Beschwerungk frey gewesen, auch sonsten underhaltt geldt von den anderen Juden, und einen grossen Vorteil an Wechsel und silberkauf gehabt“. Hier werden also die Gelder, die Lippold von seinen Glaubensbrüdern für sich bezog, als Besoldung offiziell bestätigt. Der Kommissionsbericht kommt am Schlüsse noch einmal auf die zweifelhaften und unerwiesenen Posten zurück und stellt es dem Kurfürsten anheim, ob er eine weitere Prüfung anordnen wolle. Sie, die Mitglieder der Kommission, könnten dazu nichts mehr tun. Während die Untersuchnng gegen Lippold geführt wurde, erhob sich ein wahrer Sturm von Bittschriften, in denen zahllose Kaufleute und Gewerbetreibende Zahlung von Schulden verlangten, die Lippold bei ihnen gemacht. Die verschiedenartigsten Dinge, wie Butter, Heringe, Brod, Semmeln, die Lippold verbraucht, soll der Kurfürst aus dem beschlagnahmten Vermögen des Juden bezahlen. Ein Balbierer Niclas Walter reicht eine Rechnung ein für ein ״Gewuchse an der Handt“, das er Lippolds Sohn abgenommen und ״wieder geheilt“, worauf Lippold noch einen Rest von 1V2 Talern schuldig sei. Der Apotheker Sebastian Richter erhebt Anspruch auf Bezahlung einer Schuld von 31 Talern und beginnt sein Schreiben mit den Worten: ״Demnach ich dann in erfahrung kohmen, das E. Churf. g. zu betzahlung derselben vnderthanen, welchen gemelter Jude schuldigk blieben, ein teill seiner Verlassenschaft an sich behalten“. Also, auch nach Lippolds Hinrichtung erfolgten solche An- Sprüche1). Ein gewisser Hans Müller will Bezahlung des Futters für 2 Pferde, die Lippold vor 8 Jahren 17 Wochen in seinem Stall hatte stehen lassen. Ganze Bogen von Rechnungsauf- Stellungen werden den Gesuchen beigelegt. Oft taten sich eine Reihe von Gläubigern zusammen, um gemeinsam vorzugehen; so fordern einmal 18 Bürger 128 Taler 23 Groschen 8 Pfennig. Kurz, man gewinnt, wie Brecht nicht übertrieben meint2), den Eindruck, als ob Lippold den Grundsatz hatte, überall zu borgen und nirgends zu bezahlen. Indessen ergibt 1) Der Kurfürst hatte übrigens, wie aus Beilage X ersichtlich, in der Tat aus Lippolds Nachlass Rechnungen bezahlt. 2) a. a. O. S. 108. Jahrbuch J. L. Gv VH. 4