Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 107)
- Language
- German
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47 empfangen als die vorhandenen Quittungen besagten, ebenso Balthasar Uhrmacher. Der so geprüften Ausgabe von 10 923 Talern 8*/2 Silbergroschen stand für die Zeit von 1556—1563 eine aus dem Tribut und den Strafgeldern der Juden sich ergebende Einnahme von nur 10 117 Talern 9 Groschen 6 Pfennigen gegenüber, die wohl durch genaue schriftliche Vorlagen bestätigt wurden. Als Endresultat ergab sich also für die ersten Jahre die überraschende Tatsache, dass Lippold nicht nur nichts veruntreut hatte, sondern dass im Gegenteil Johann Georg an Lippold die Summe von 805 Talern 20 Silbergroschen schuldig blieb. Für die nächsten sieben Jahre, 1564—1571, ergab sich an Einnahmen nur die Summe von 6178 Talern 15 Silbergroschen 2 Pfennig. Die Mindereinnahme gegen die vorhergehenden 7 Jahre war darauf zurückzuführen, dass seit dem neuen Judenprivileg von 1564 der Tribut an Schutzgeldern ein geringerer war als zuvor1). Die Ausgabe betrug 5236 Taler 15 Silbergroschen plus 200 Taler für Doctor Luthers Haus, die durch separate Quittung belegt waren. Demnach war für die letzten 7 Jahre Lippold dem Kurfürsten noch 714 Taler nach dem Bericht der Kommission schuldig. Die Gesamtabrechnung ergab also an Einnahmen 16 298 Taler 17 Silbergroschen 5 Pfennig, an Ausgaben 16 388 Taler 2 Groschen 8 Pfennig. Im ganzen blieb demnach immer noch der Kurfürst an Lippold 89 Taler 5 Groschen 9 Pfennige schuldig. Nach Aufstellung dieser Gesamtabrechnung verzeichnet der Kommissionsbericht noch einige zerstreute Monita, von denen besonders das erste interessant ist. Nach ihm wollte Lippold von den notierten Einnahmen 250 Taler wohl gebucht, aber in Wirklichkeit von den Juden nicht empfangen haben. Ausserdem machte Lippold 447 Taler 15 Silbergroschen als ״Unkosten** geltend, und wenn auch einzelne Juden ausgesagt hatten, dass sie Lippold viel mehr gegeben, als sie schuldig waren, so will Lippold dieses Mehr als eine Art Honorar dafür betrachten, dass er die Sache der Juden führte. Wirklich ist ja auch von einer Besoldung Lippolds für sein Amt als Judenoberster nirgends *) S. Beilage II.