Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 106)
- Language
- German
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46 dem sein Buch von dem Kurfürsten angenommen und 7 Jahre verwahrt worden sei, habe er nicht mehr nötig, die Rechnungslegung zu widerholen (zu ״re — iteriren“, wie der interessante Ausdruck des Kommissionsberichtes lautet). Ausserdem erwies es sich, dass die Posten des deutschen Buches ganz genau mit denen des übersetzten jüdischen Buches übereinstimm־ t en. Die Kommission hatte aber diesen Einwand Lippolds zurlickgewiesen und ״von ihm nicht lassen wollen“. Sie verlangte von ihm, dass er jede Ausgabe durch Quittung oder durch ein anderes glaubhaftes Zeugnis (worunter die bestätigende mündliche Aussage der Empfänger oder anderer Zeugen verstanden war) belegen solle. Die Kommission zeichnete nun im Rechnungsbuche diejenigen Posten, die durch Quittungen bestätigt waren, durch ein Kreuz am Rande an. Die Summe dieser Posten betrug 7578 Taler 6 Pfennig. Über die anderen Posten wurden Zeugen ver־ nommen, deren Aussage entweder wörtlich am Rande vermerkt oder, wo sie eine Bestätigung ergab, gleichfalls durch ein Kreuz am Bande notiert wurde. Nun waren aber viele Posten vorhanden, deren Summen Lippold dem Kurfürsten direkt übergeben hatte und für welche Quittungen nicht ausgestellt waren. Über diese Posten wurden diejenigen befragt, die nach Lippolds Angabe bei der Lieferung zugegen waren, von ihnen besonders Pantel Thumb und der Kammerknecht Matthias. Diese Beiden sagten aus, Lippold habe dem Kurfürsten mehrere Male Geld in Säcken zugestellt. Der Kurfürst aber habe nicht jedes Mal nachzählen lassen, habe auch selbst ohne der Diener Wissen davon ausgegeben, sie könnten also nicht angeben, ob es so viel gewesen, als Lippold behaupte. Lippold hatte geäussert, er hoffe, der neue Kurfürst werde in Bezug auf diese unbelegbaren Posten ein Einsehen haben, und die Kommission selbst legt dies auch Johann Georg nahe, zumal, wenn von diesen Posten abgesehen werde, Lippolds Ausgaberechnung für die Jahre 1556 — 1563 stimme. Uebrigens hatte Lippold hervorgehoben, dass er auf Joachims Befehl vielen Leuten Geld gegeben habe, von denen Quittungen nicht zu erlangen waren und die seine Bitte um Quittung mit den Worten zurückgewiesen hätten: ״Seine kurfürstliche Gnade wird Dir Quittung genug sein!“ So habe Balthasar Schopf über 300 Taler mehr