Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 105)
- Language
- German
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45 von Arnim1), Christoff Meyenburgk2;, Sigmund Rosenecker und Conradt Schreck3). Die Prüfung dauerte länger als ein Jahr. Der uns erhaltene Bericht der Kommission4) ist vom Dienstag nach Lätare, d. 1. 27. März 1572 datiert. Die angestellte Untersuchung war eine sehr gründliche gewesen. Es hatte sich vor allem darum gehandelt, das Verhältnis der von Lippold aus dem Judentribut vereinnahmten Gelder zu den in Lippolds Rechnungsbüchern von ihm notierten Ausgaben festzustellen. Man hatte Lippold in Verdacht, dass er Gelder unterschlagen und als fingirte Ausgaben gebucht habe. Die (oben S. 11) bereits erwähnten Rechnungsbücher zerfallen in zwei getrennte Abteilungen, die je 7 Jahre umfassen. Die einzelnen Posten sind in deutscher Sprache eingetragen. Lippold hatte diese Rechnungsbftcher geführt, um dem Kurfürsten gegenüber gedeckt zu sein, und er hat das erste Buch, welches mit dem Jahre 1556, dem Jahre seiner Bestallung zum Judenobersten, beginnt und bis zum Jahre 1568 reicht, nach seinem Abschluss dem Kurfürsten übergeben, in dessen Gemach es auch gefunden wurde. Nebenbei aber hatte Lippold für sich selbst auch ein ״J ü d i s c h e s B u c h“ geführt, offenbar in jüdisch-deutscher Sprache. Dieses jüdische Buch liess die Kommission von einem Juden Heinrich ins Deutsche übersetzen, um es zur Vergleichung heranzuziehen. Nun belief sich die gesamte Ausgabe Lippolds in den Jahren 1556—1563 auf 10923 Taler 872 Silbergroseben. Seit Abschluss des Buches waren mehr als acht Jahre vergangen; das Buch selbst hatte der Kurfürst an sich genommen und hatte nichts in ihm moniert. Als daher die Kommission von Lippold verlangte, er solle die Quittungen der einzelnen Posten vorlegen, erklärte er, nach• ג) Nicht Bernd von Arnim, wie Schwebel: Gesch. der St Berlin, 1, S. 353 falsch schreibt. s) Von Christof Meyenburg (s. o. S. 39) wissen wir, dass er zu denen gehörte, die Lippold verschuldet waren. Trotzdem nahm er das Amt eines Mitgliedes der Prüfungskommission an. Ganz unbefangen kann und wird er nicht gewesen sein. Um so ehrenvoller für Lippold, wenn der Bericht der Kommission zu seinen Gunsten ausfällt. 3) Auch Conradt Schreck, der ״Münzwardein“, war kein Freund Lippolds, wie aus Punkt 13 der Urgicht hervorgeht (s. Beilage VII). 4) St.-A. Den Wortlaut s. Beilage VI.