Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 99)
- Language
- German
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39 so oft in der Geschichte, waren es auch hier die Juden, die für die Verfehlungen Anderer biissen mussten, mit ihrer Habe und mit ihrem Leben. Auf sie wurde der Hass des Volkes geschickt hingeleitet1), und die geheimen Wühlereien führten bereits in den ersten Januartagen zu einem furchtbaren Tumult, der in den von Juden bewohnten Strassen ausbrach. Die in der Klosterstrasse gelegene Synagoge wurde zerstört, die Häuser und Wohnungen der Juden wurden geplündert * *). Worauf es den Plünderern in erster Reihe ankam, sehen wir daraus, dass sie vornehmlich die bei den Juden versetzten Pfänder fortschleppten und die Vorgefundenen Schuldscheine zerrissen. Wie sehr gerade diese Plünderung von Distelmeyer begünstigt wurde, das zeigt eine im Staatsarchiv anfbewahrte Quittung des Rats Christoph Meyenburg, der einst den Kurfürsten mit dem Kanzler zum Wahltage nach Frankfurt begleitete, in welcher er am 29. Juli 1573 (also nach Lippolds Hinrichtung und nach erfolg ter Judenausweisung) bekennt, dass ihm der Kanzler die einst an Lippold versetzten Silbersachen zurückgegeben habe. Diese Quittung zeigt den Kanzler in einer Situation, in der man einen hohen Staatsbeamten nicht zu treffen gewohnt ist und beweist klar, wie der Kanzler die Gewalttätigkeiten gegen die Juden tatkräftig unterstützte. E r war denn auch die Seele des gegen Lippold beginnenden Verfahrens, von welchem Holtze sagt, dass es nichts anderes gewesen ist, als ״eine später mit Rechtsmänteln aller Art und mit dem krassesten Wüste mittelalterlicher Wahnvorstellungen umhüllte Judenhetze“3). Lippold wurde nicht sofort in der Frühe des 3. Januar, sondern erst während des Tumultes am 3. oder 4. verhaftet. l) Holtze: Geschichte der Stadt Berlin, S 37. *) Erst das Einschreiten der Behörden machte dem Tumult ein Ende. Hafftiz: Do dis geschehen, ist die jüdische Synagoge in der Klosterstrasse vom gemeinen Pöbel preiss gemacht, zerstört und hat sich hein Jude auf der Gasse finden dürfen, biss sie entlieh aus Gnade der hoben Obrigkeit Widder ein wenig lufft bekommen“ (Riedel, D., S. 128.) 8) Sehr. d. V. f. G. d. St. B, (Heft 32) S. 37. An anderer Stelle nennt Holtze das Verfahren ״eine Rechtskomödie traurigster Art“ (ebenda S. 46) und ״eines der traurigsten Blätter in der so ehrenreichen branden« burgisch'preussischen Rechtsgeschichte“ (ebenda Heft 3t, S. 72).