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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 92

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 92)
Language
German
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32 Anna und nahm sämtliches nachgelassene Gut an barem Gelde, Pfändern und Hausgeräte an sich. Der bare Geldbetrag belief sich auf 2500 Gulden, während die ganze Erbschaft, zusammen mit einem Haus zu Posen, 5000 ״gute Gulden“ betrug. Als Lippold die ״Lade“ aufschloss, alles Gold und Silber herausnahm und dafür Steine hineinlegte, begann die Witwe zu schreien und schickte nach dem Juden Abraham um Hilfe. Ob dieser auch kam, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls aber schien Lippold vor dem glatten Raub zurückzuschrecken. Er nahm ein genaues Inventar über die Hinterlassenschaft auf, und Anna verlangte, dass dieses Inventar zum Besten der Kinder bei den Juden zu Posen oder Frankfurt am Main ״zu treuen Händen eingelegt“ werde. Lippold aber erreichte es, dass das Inventarbuch bei dem ״alten Lippold* (an einer Stelle heisst, er der ״kleine Lippold“) deponiert wurde. Das Buch war mit zwei Siegeln, einem von Lippold und einem von Anna, verschlossen und sollte ״ohne Vorwissen Beider“ nicht abgefordert werden können. Der kleine Lippold aber erklärte: ״der witfrauen will ich das Buch nicht herausgeben, wan es aber Lippold wird begehren, werde ich’s wohl müssen herausgeben“. Wir haben hier einen interessanten Beweis für die ausserordentliche Macht, die Lippold ausübte. Diese seine Macht und sein Ansehen hat Lip־ pold denn auch in dem vorliegenden Falle angewendet. Der ״alte Lippold4 scheint dem Verlangen nach Auslieferung des Inventar!־ ums doch Widerstand entgegengesetzt zu haben. Denn Lippold erzwang sich die Herausgabe ״durch Drohung des Gefängnisses, so der grüne Hut1) genannt wird“. Lippold, der ausserdem seine Schwägerin veranlasst hatte, die Vormundschaft gerichtlich an ihn abzutreten, wurde nun 1571 verhaftet, und da tritt das Beth din in Posen auf und bestellt zunächst an Lippolds Stelle Heinrich von Stendal 2) zum Vormund. Dieser erhebt zusammen mit Anna Klage: ״Weil Lippold zu solchem Falle nun gerathen, wo wir dann gehört, dass ehr mit leib und י) Ein Teil des Schlosses, der als Gefängnis diente. Auch hier haben wir wieder einen Beweis dafür, dass Lippolds Macht ihm sogar erlaubte, Verhaftungen vorzunehmen und Gefängnisstrafen zu verhängen, s. oben S. 27. 2) Brecht im ״Bära 1875, S. 108 meint irrtümlich, Lippold habe die Kinder eines Juden Heinrich um ihr Vermögen betrogen.

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