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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 91

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 91)
Language
German
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31 zugesagt. Aber nach Judels Tode habe Lippold sein Yersprechen nicht gehalten. Er habe seiner Stiefmutter und seinen Stiefschwestern das väterliche Erbe vorenthalten und alles Vorhandene mit Gewalt fortgenommen, so dass Mutter und Schwestern, wie sie öffentlich aussagten, nicht einmal soviel hatten, um sich des Hungers zu erwehrenנ). Auf die ״öffentliche Aussage“ der Benachteiligten ist wohl auch die Geschichte von der Szene am Sterbebett zurückzuführen. Mag dieselbe auf Wahrheit beruhen und L’ppolds Bild dadurch noch um einen besonders hässlichen Zug bereichert werden oder mag der Zorn der weiblichen Verwandten, die öffentlich über Lippold Klage führten, jene Geschichte erfunden haben, um ihren Klagen besonderen Nachdruck zu geben — in der Hauptsache wird ihre Klage nicht grundlos gewesen sein. Lippolds Habsucht schreckte auch vor Lieblosigkeit, ja Gewalttätigkeit gegen die eigenen Verwandten nicht zurück, und sein Verhalten gegen Stiefmutter und Stiefschwestern, wie es aus der Blankenfeldt’schen Bittschrift sich ergibt, stimmt völlig überein mit seinem?erhalten auch gegen andere seiner Verwandten, wie wir es aus anderen Quellen ersehen * 2). Im Jahre 1564 bestellte Lippolds Bruder Pinkus (genannt Jacob) vor zwei jüdischen Zeugen seine Frau Anna zum Vormund über die Kinder nach seinem eventuellen Tode. Zugleich erhielt sie das Verfügungsrecht über seine Güter. Dieses Hechtes sollte sie aber verlustig gehen, sobald sie sich wieder verheiratete. Alle Güter soll sie in diesem Falle in die Hände von Babbi Isaac und Jacob niederlegen. Sein Bruder Lippold aber soll die Macht haben, zu diesen beiden einen dritten Vormund zu bestellen, der in Posen wohnhaft sein muss. Die von ״Babe Abraham Levitus, wohnhaft zu Meseritz“ und von ״Marx Jud, wohnhaft zu Schwerin“ unterschriebene und von ״Babbi und Doctor der Juden in Gross Pollen“ bestätigte Urkunde wurde von Lippold, als Pinkus bald darauf wirklich gestorben war, völlig ignoriert. Zunächst begab er sich unmittelbar nach des Bruders Tode in das Haus seiner Schwägerin x) St.-A. 2) Das folgende beruht auf den Urkunden bei Stolze!: Urkundliches Material aus dem Brandenburger Schöppenstuhl 1, Nr. 250 und 325.

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