Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 90)
- Language
- German
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30 einzufordern. Dann werde sich erweisen, was für ein Jude er sei. In einem Schlusswort werden alle Forderungen noch einmal zusammengefasst. Man muss zugestehen, dass in dieser Klageschrift, selbst wenn die begreiflichen Übertreibungen und blossen Verdächtigungen in Abzug gebracht werden, Lippolds Bild in keinem günstigen Lichte erscheint. Seine einflussreiche Stellung, die ihm das Geschick seiner Glaubensbrüder in die Hand gab, machte ihn übermütig, so dass alles Hässliche, was in seinem Wesen lag, seine Habsucht, seine Roheit, sein Jähzorn bei gegebenen Anlässen zum Vorschein kamen. Zur Vervollständigung des Charakterbildes dienen eine Anzahl von Nachrichten, die uns über Lippolds Verhalten zu Gliedern seiner Familie erhalten sind. Auch hier muss man bei der Beurteilung der Tatsachen vorsichtig sein, da die Erörterung derselben zum Teil auf Lip־ polds Gegner zurückzuführen ist. Wir werden später noch auf den Sturm von Bittschriften, Rechnungen und Aehnlichem hinzuweisen haben, die nach Lippolds Verhaftung an den Kurfürsten ergingen und in denen zahllose Personen Bezahlung von Schulden Lippolds verlangten. Aber auch schon zu der Zeit, als Lippold noch im Amte war, tauchten solche Bittschriften auf. Eine derselben, von einem gewissen Franz Blankenfeldt, verlangt von Lippold Bezahlung einer Summe, die Lippolds Vater dem Münzmeister Joachims I. Hermann von Jorden, Blankenfeldts ״Vorfahr“, schuldig geblieben sei. Lippold habe sich das Erbe seines Vaters angemasst, müsse also auch die Schuld seines Vaters übernehmen. Zur Charakterisierung Lippolds nun erzählt Blankenfeldt in seiner — undatierten — Bittschrift eine halb dramatische Familiengeschichte, von der es nur zweifelhaft bleibt, wie Blankenfeldt in sie eingeweiht sein konnte. Als ״Judel Jude“, Lippolds Vater, auf dem Sterbebette lag, habe er Lippold zu sich gerufen und ihm vorgehalten, dass er ja ״sonsten genug hett^ davon er sein Weib und Kinder ernehren konthe“. Darum solle Lippold auf die Erbschaft verzichten und dieselbe ״unvorruckt, erblichen und eigentümlichen“ seiner Stiefmutter und seinen Stiefschwestern überlassen, ״davon sie sich desto besser erhalten und auch ausgesteuert konnten werden“. Lippold habe seinem Vater die Erfüllung dieser Bitte ״mit handgebenden treuen“ auch