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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 89

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 89)
Language
German
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29 vermutet wird, dass ihn der Kurfürst nicht empfangen habe. Auch sei nicht zu glauben, dass die Kanzlei 15 Taler, die Lippold ihnen einmal für einen ״beuhelich“ abgenommen habe, wirklich empfing. Punkt 4 enthält auch die weitere Klage, dass die Juden nur durch Vermittlung Lippolds mit dem Kurfürsten verkehren können. Aehnlich betont Punkt 10, es behage den Juden nicht, unter Lippolds Zwang zu leben. Denn wer einen anderen richten wolle, dürfe selbst nicht schuldig sein; niemand aber habe mehr Böses getan mit Fälscherei und anderen Dingen, als Lippold ״mit seinem ganzen Anhang“. Dabei sei er (Punkt 12) Kläger, Richter und Exekutor in einer Person, obwohl das Schiedsrecht nur dem Rabbi zustehe. Aus Punkt 15 ergibt sich, dass ein Rabbi in Berlin ansässig, aber vom Kurfürsten noch nicht bestätigt war. Lippold wird vorgeworfen, er habe aus selbstsüchtigen Gründen die Bestätigung verhindert, sodass der Rabbi wieder fort ziehen wolle. Auch andere Juden, die gerne sich in Berlin niederlassen wollten, würden durch Lippolds Benehmen abgeschreckt, so habe ein gewisser Lazarus 110 Taler angeboten, aber Lippold wolle ihn noch höher einschätzen (Punkt 8). Eine Gewaltmassregel gegen einen Konkurrenten wird Lippold in Punkt 9 vorgeworfen. Als die Kurfürstin ״nach dem Brunnen“ (wohl in ein Heilbad) gezogen, hatten die Räte von Tangermünde den Juden Mosch von Stendal beauftragt, ״etliche Taler aufzuwechseln“, Lippold aber habe den Mosch, als er in Berlin war, gefangen setzen lassen und mit einer Strafe von 25 Talern belegt. Auch tätliche Gewaltstreiche werden Lippold zur Last gelegt. Einmal habe er einer Meinungs- Verschiedenheit wegen einen Juden in der ״Schule“ (der Synagoge) am höchsten Fest so geschlagen, dass jener ״b 1 utrünjstig geworden und für tode gelegen“. Einander Mal habe er gar in der Synagoge den Vorbeter (״sangkmeister“) ״ins Maul geschlagen“ (Punkt 13 und 14). Einen besonderen Trumpf glaubten die Juden mit dem Hinweis darauf aus- Zuspielen, dass Lippold bei den Judenschaften der angrenzenden Länder in Bann getan sei. Die Juden dieser Länder trügen deshalb Bedenken, mit ihnen, deren Oberster Lippold, Geschäfte zu machen, was dem Lande grossen Nachteil bringe (Punkt 16)• Den Abschluss bildet in Punkt 17 die Bitte, Lippolds Pasborth

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