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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 87

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 87)
Language
German
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21 Herrschaft strebte, und es entsprach nur dem Wesen des Emporköramlings, wenn er die ihm nun wirklich eingeräumte Macht rigoros ausübte, vielleicht gar missbrauchte. All dies muss man sich bei Beurteilung der Klageschrift gegenwärtig halten. Wenn der erste Punkt der Klageschrift z. B. betont, dass Lippold die Repartierung der Judengelder gegen den Willen der Juden seihst vorgenommen und dabei einzelne ״aus hass und neidt“ zu schwer belastet habe, so spricht aus dieser Klage zu deutlich der Unmut über die finanziellen Pflichten überhaupt, als dass wir die Klage für stichhaltig ansehen könnten. Eine Anzahl säumiger jüdischer Zahler hatte Lippold verhaften und vier von ihnen in das Gef ängni s [״in thorna] w er f en lassen. Gewiss eine Gewaltmassregel, die von den Glaubensbrüdern als grausam empfunden wurde. Aber sollte Lippold, der, wie noch öfters sich zeigt, Leute gefänglich einziehen liess bezw. mit Gefängnis bedrohte (s. weiter S. 32), hierzu nicht eine Vollmacht des Kurfürsten besessen haben? Und war er nicht für den pünktliehen Eingang der Judengelder verantwortlich? Was wunder, dass er gegen den Trotz und die Saumseligkeit einzelner Juden die äussersten Mittel anwendete? Besonders zahlreich und eindringlich sind die Klagepunkte, die sich auf die Münze beziehen. Die Juden wussten genau, dass der Wert der brandenburgischen Geldsorten von dem guten Ruf der Münze abhängig war. Heben sie doch ausdrücklich hervor, das in ״anderen orthern“ d. h. im Ausland verbreitete Gerücht, dass der Kurfürst die Juden ״beschatze“, führe zu einer falschen Beurteilung der brandenburgischen Münze. Darum durften sie sicher sein, die schwersten Schläge gegen Lippold mit den Klagen zu führen, die sich auf die Münze, auf Geldsorten, Silberkauf und Aehnliches beziehen. So klagen sie im zweiten Punkt, Lippold hätte sie gezwungen, für Geld, welches sie auf der Münze hatten, Bezahlungen in alten Pfennigen anzunehmen, einer Münzsorte, die ausdrücklich verboten war1). Auch ziehe er ihnen auf jeden Gulden einen Groschen ab, ja, er habe in einzelnen Fällen sogar einen Teil der Hauptsumme vorenthalten. Punkt fünf erzählt eine geheimnisvolle Geschichte von einem falschen ') Das im Jahre .1556 ergangene Edikt gegen die ״alten Pfennige** s. bei Mylius: a. a. O., Theil IV, Abt 1. cap. 5, Nr. VH.

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