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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 86

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 86)
Language
German
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26 vorausgesetzt, dass der Hass nicht die Wahrheit getrübt hat: Eine ausführliche Klageschrift der märkischen Juden gegen Lippold1). Die Zeit, in der die Klage erfolgte, ist nicht genau festzustellen, da die Urkunde nicht datiert ist. Sicherlich aber trifft die von anderer Hand später hinzugefügte Randnotiz: ״An. 1543 ohngefehr“ nicht das Richtige. Denn die Klageschrift spricht von Lippold als dem Obersten der Juden, ist also ohne Zweifel erst nach 1556 erfolgt. (S. oben Seite 8). Da aber nun im zweiten Punkt Lippold in seiner Eigenschaft als Verwalter der Münze angegriffen wird (s. weiter), so kann die Klageschrift auch nicht früher als 1565 zu setzen sein. ״Die gantze Judenschafft Inn der gantzen Mark zu Brandenburg!*“ ist die Klageschrift unterschrieben, die darin gipfelte, dass Lippold nicht zum ״Obersten“ tauge (״uns vor keinen Obersten leidtlichen“, wie der eigentümliche Ausdruck der Zeit lautet) und dass er die ״Münzordnung 2)“ mehr schädige als fördere. Der Kurfürst designierte eine Kommission, die die Klagen der Juden entgegennehmen sollte, und vor dieser Kommission erscheinen ״alle und jede Juden“, also offenbar persönlich, bringen in siebzehn Punkten ihre Klage vor und bitten den Kurfürsten, er wolle ״was Recht und die pilligkeit darauf beschaffen!“ Aus den siebzehn Klagepunkten, die von den Kommissarien nach mündlicher Angabe der Juden niedergeschrieben wurden, spricht ein Hass und eine Feindschaft, die nur verständlich sind, wenn Lippold tatsächlich sein Oberaufseheramt mit rücksichtlosen Massregeln durchgeführt hatte. Allerdings muss man bedenken, dass die Juden ihre Steuern nur ungern bezahlten und jede Ein- Schätzung für zu hoch hielten. Jhnen kam es nur darauf an, das Joch der Lippoldschen Oberherrschaft, in der sie die einzige Ur- Sache ihrer finanziellen Belastung sahen, möglichst bald los zu werden. Also darf man wohl annehmen, dass sie bei ihren Klagen zu Übertreibungen neigten, Gerüchte für blanke Tatsachen nahmen und dass Vieles, worüber sie sich entrüsteten, im Einverständnis mit dem Kurfürsten selbst geschah. Andererseits haben wir ja bereits hervorgehoben (S. 11), wie Lippold nach Macht und l) St-A. Wir geben den Wortlaut in Beilage III. 8) Hiermit ist der Ruf der brandenburgischen Münzen in Bezug auf Güte und Reinheit gemeint.

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