Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 84)
- Language
- German
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24 Dieselbe war ihm aber nicht ausgezahlt worden; denn als A.nt־ wort auf die von den Bäten aufgestellten Bechnungen macht er, irrtümlicherweise nur für fünf Jahre, eine Besoldung von 1250 Talern geltend. In der Beplik der Bäte wird jedoch beantragt, die Besoldungsforderung nicht in Bechnung zu stellen ״dieweil er keine Bestallung vorlegt, auch von Tribut, Privilegien, Schutz und Strafgeld sowohl auch Pflicht und beschwerungk frey gewesen, auch sonsten underhaltt geldt von den andern Juden und einen grossen Vorteil an Wechsel und silberkauff gehabt“. Das Fehlen einer Bestallung lässt vermuten, dass die Anstellung Lippolds auf Grund mündlicher Abmachung erfolgte. Mit seinem Amte als Münzmeister hängt eine von Lippold im Jahre 1567 getroffene Massregel zusammen, die vielfach als Beweis für Lippolds grausame Härte gilt und als ungesetzlich verurteilt wird. Die Beschaffung des zum Münzen erforderlichen Metalls mag häufig Schwierigkeiten bereitet haben. Die von den Juden zugesagten Silberlieferungen, die sicherlich gewissenhaft eingehalten wurden, reichten offenbar nicht aus, und Ankäufe kamen wohl oft teuer zu stehen. Als nun im Jahre 1567 Mangel an Münzmetall war, liess Lippold, wie manche Chronisten berichten, auf Grund einer vom Kurfürsten erteilten Vollmacht bei achtzehn Berliner Bürgern gewaltsam einbrechen und das Vorgefundene Gold und Silber wegnehmen. Die archivalische Quelle dieser Nachricht konnte ich nicht auffinden. In dem mit ״Jude Lippold“ bezeichneten Konvolut des kgl,. geh. Staatsarchivs (B. 21 Nr. 202) ist nichts darüber vorhanden. Andererseits wird die Massregel Lippolds von so vielen Seiten übereinstimmend berichtet, dass ihr irgend etwas Tatsächliches zugründe liegen muss. Bei näherem Zusehen stellt sich aber die ganze Angelegenheit in völlig anderem Lichte dar. Schon die Initiative Lippolds bei dem Vorfall scheint zweifelhaft zu. sein. Möhsen1) fügt seinem Bericht von dem erfolgten Einbruch die Worte hinzu: ״Wahrscheinlich auf Betreiben Lippolds“! Offenbar war eine quellenmässige Beglaubigung für Lippolds Schuld nicht aufzufinden. Man wird also nicht umhin können, die Sache so aufzufassen, wie es Zimmermann in seinem Buche: ״Versuch einer historischen Entwicklung der märki- *) Geschichte der Wissensch. in der Mark Br. II, S. 515.