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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1910-01-01 · VII. 1909 - 5670 (1910) · page 83

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
VII. 1909 - 5670 (1910)
Date
1910-01-01
Page
– (sequence 83)
Language
German
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23 tributs aufweist, ganz offenbar eine Befestigung seiner Stellung. In der Tat gibt ihm der Kurfürst schon im Jahre darauf, 1565, einen neuen Beweis seines Vertrauens, indem er ihn zum Verwalter der kurfürstlichen Münze ernennt, ihm also zu seinen übrigen Aemtern noch ein ganz besonders verantwortungsreiches auferlegt1). Das Jahr 1565 als Anfangsjahr für Lippolds Münzmeisteramt ergibt sich aus dem im März 1512 von vier kurfürstlichen Räten an Johann Georg erstatteten Bericht über Lippolds Kassenführung 2 3), wo davon die Rede ist, dass er die Münze sechs Jahre verwaltet habe. Während dieser Zeit münzte Lippold im Ganzen eine Wertsumme von 31581 Gulden, 10 Groschen und 6 Pfennigens). Für sein Amt hatte Lippold, wie er selbst in einer Antwort auf den Bericht der Räte angibt, eine Besoldung von fünf Talern wöchentlich zu beziehen 4). *) Demnach war Lippold am kurfürstlichen Hofe Schatullenverwalter, Kammerdiener und Münzmeister. Leibarzt des Kurfürsten ist Lippold nicht gewesen. Leuthinger spricht von ihm allerdings an einer Stelle (XXII § 32. S. 646) als von dem medico consiliaro; aber schon Möhsen (a. a. O., S. 519 Note) vermutet wohl richtig, dass die beiden Woite Druckfehler für monetario (Schatzmeister) seien. Der Irrtum, dass Lippold Leibarzt gewesen sei, hat sich noch in neueren Geschichtsdarstellungen erhalten, so bei Graetz: Geschichte der Juden, 3 Aufl, 1891, Bd. IX, S. 460, bei Brann: Geschichte der Juden und ihrer Literatur, II, S. 351. Münz hat ihn sogar in ^eine Schrift: Ober die jüdischen Aerzte im Mittelalter, Berlin 1887, S. 32 aufgenommen und behauptet gar, er habe am Hofe des Kurfürsten als H e i 1 k ü n s 11 e r in hohem Ansehen gestanden. Historische Belege sind nicht angegeben. 3) Ueber diesen Bericht, den Beilage IV im Wortlaut wiedergibt, vgl. weiter. Die 6 Jahre sind zweifellos von 1571, dem Jahre der Verhaftung Lippolds, rückwärts zu rechnen. 3> Ergibt sich gleichfalls aus dem Bericht der Räte. — Der ״Wechsel“ d. h. die Einlösung der fremden Geldsorten gegen die geprägte Münze und die Verrechnung der Wertdifferenz zu Gunsten des Fürsten war gleichfalls Sache des Münzmeisters, Vgl. Isaacsohn: Geschichte des preussischen Beamtentums, 1., S. 144 ff. 4) Isaacsohn a a. O. nimmt als Entschädigung der Münzmeister eine Tantieme an oder — für spätere Zeit — das gegen einen an den Kurfürsten zu zahlenden ״Schlagschatz“ von 4, 6, 8 märkischen Groschen pro Mark erworbene Recht der Prägung. ״Unserer heutigen Anschauung erscheint es am Tätlichsten, einen Beamten, dessen Amt von hoher Verantwortlichkeit und starker Versuchung ausgesetzt ist, auf ein festes, nicht zu niedrig bemessenes Jahresgehalt zu setzen.“

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