Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 81)
- Language
- German
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2i weises vorliegt. Man hatte eben dem Juden gegenüber, zumal nach erfolgter Hinrichtung, jedes Gerechtigkeitsgefühl verloren und scheute nicht davor zurück, ihm Schandtat über Schandtat aufzubürden (Vgl. .Kap. 4). Die Verschwender haben niemals Geld und haben immer Geld. Auch Joachim II. war hierfür ein Beispiel. Er verschleuderte ungeheure Summen für Liebhabereien und für politische Unternehmungen grossen Stils, und doch litt er an fortwährender Geldnot. Einmal klagten sogar Gesandte, die er auf einen Reichstag geschickt hatte, sie wüssten nicht, wovon sie die nächsten Tage leben sollten1). Das Jahr 1564 scheint für die finanziellen Verhältnisse des Kurfürsten ein besonders kritisches gewesen zu sein. Der Aufwand des Hofes erfuhr eine bedeutende Vermehrung2), und unter den Helfern, die dem geldbedürftigen Kurfürsten gerade um diese Zeit ihre Dienste anboten (S. oben S. 12), werden auch Juden genannt3). In der Tat fand in diesem Jahre durch ein vom Tage Jacobi, d. i. dem 21. Juli datiertes Dekret eine Neuaufnahme von Juden in Berlin und anderen märkischen Orten statt. Auch hierbei hatte sicherlich Lippold seine Hand im Spiel. Er schaffte durch den Judentribut der Aufgenommenen dem Kurfürsten neue Mittel. Im Ganzen sind es 52 Juden, auf die sich das Dekret bezieht. Von ihnen werden 37 mit Namen aufgeführt, während der Rest allgemein mit ״sambt anderen fünfzehn Juden“ bezeichnet wird4). Auf Berlin kommen 9 Juden. An erster Stelle ist Lippold selbst genannt, dann sein Vater Judel und sein Bruder Pinkus. Es sind also die bisher bereits Ansässigen der Neuordnung halber mit aufgezählt. Weiterhin sind vertreten Frankfurt mit 9, Stendal mit 8, Salzwedel mit 3, Tangermünde mit 3, Rathenow mit 2, Neuruppin mit 2 und Gardelegen mit 2 Juden. Die Aufnahme dieser Juden mit ihren ״Gesellen, mit weib, kinden, eiden und gesinde“ erstreckt sich auf den Zeitraum von נ) Zimmermann: a. a. O., S. 289. 2) Vgl. Pauli: a. a. 0 , S. 167. 3) Ebenda. 4) Den Wortlaut des Dekrets, dessen Original, eine Pergamenturkunde, im kgl. geh. Staatsarchiv, Urkundensammlung, Band 11. liegt, geben wir in Beilage II.