Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- VII. 1909 - 5670 (1910)
- Date
- 1910-01-01
- Page
- – (sequence 80)
- Language
- German
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20 solduogen nicht einmal zur bestimmten Zeit. Daher trugen sie ihre Gold- und Silbergeräte zu Lippold“ 1). Man fand nach Lippolds Verhaftung bei ihm noch Pfänder im Werte von 11131 Talern 5 Groschen 9 Pfennigen. Es wird berichtet, dass Lippold von einem Taler wöchentlich einen Dreier Zins nahm, das sind 54 Prozent. Gewiss ein übermässig hoher Satz nach unseren Begriffen. Aber es ist ja bekannt, dass der vielberufene ״Wucher“ der mittelalterlichen Juden aus der eigentümlichen Stellung der Juden seine wohlbegründete Erklärung findet. Man darf bei Lippolds Geschäftsführung getrost seine notorische Habsucht, für die wir später noch weitere Beweise bringen werden, in An־ recbnung bringen und hat dennoch kein Recht, den Juden vorzuwerfen, sie hätten sich ״während der Regierungszeit Joachims IL auf Kosten der christlichen Bevölkerung in gewissenloser Weise bereichert“2), um so weniger, als die Beobachtung, dass im Mittelalter neben den Juden vielfach auch Christen Geldgeschäfte zu hohem Zinsfuss trieben, auch auf die vorliegende Zeit zutrifft. Ausser Lippold nämlich trieb z. B. auch der Berliner Bürger Grieben grossartige Finanzoperationen mit Reichsfürsten, Rittern und Städten3). Aber Lippold war der Jude. Grund genug, auf ihn allein das ganze Odium des Wucherers zu wälzen. Wie leichtfertig man mit den Beschuldigungen gegen Lippold umging, das zeigt ein Passus bei Angelus 4), wr0 behauptet wird, Lippold habe einen Teil seines Gewinstes i n den Armen christlicher Schönen verschweigt, eine Beschuldigung, für die auch nicht der Schimmer eines Be־ *) Gallus: Geschichte der Mark Brandenburg, III., S. 79. 2) Schwebel: Geschichte der Stadt Berlin I., S. 463. Zur Charakterisierung der Schwebel’schen Gesinnung diene folgende Deduktion, die der Autor auf derselben Seite aufstellt: ״Man kannte ja die Habsucht und die rücksichtslose Grausamkeit des Volkes der Verbannung: — warum denn suchte man die Hilfe fort und fort bei ihm? — Warum verliess man nicht zu rechter Zeit die Pfade des Verderbens? — Konnte man es denn nicht ahnen, dass die Enkel der Gemarterten von 1510 Rache nehmen würden — Auge um Auge, Zahn um Zahn, wie ihr Gesetz es befiehlt?״ — Es hiesse die halb komische Wirkung dieser geschwollenen Satze abschwachen, wollte man ihnen ein Wort der Abwehr hinzufügen. 8) Vgl. Holtze: Geschichte der Stadt Berlin (Tübinger Studien für schwäbische und deutsche Rechtsgeschichte I, Heft 3) S. 35. 4) Annales, S. 371.