Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 443)
- Language
- German
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370 פליגי בה רב אהא ור־בעא) diskutiert wird, und somit das ganze Werk nach seinem Anfang benannt worden ist, ein Verfahren, das ja recht häufig vorkommt! Ich habe sämtliche Partieen, die dem ס׳ בשר עג״ג angehören, aus dein מרדני הגדול, nach den Traktaten des Talmud geordnet, ausgezogen und darum No. 11 nicht ausgelassen, wenn dieses Gut־ achten auch bereits in einer Sammlung gedruckt vorliegt. Einige notwendige Bemerkungen über die einzelnen Stücke folgen liier. No. 2. Vgl. in Bezug der Haftara für שמחת תורה die תום׳ מגילת ל״א ע״ב דיה ראש, welche die Einführung dieser Haftara entgegen der Bestimmung des Talmud fälschlich B. Hai zuschreiben, da diese Bestimmung schon im Siddur B. Amram erwähnt ist. No. 3. Erste Hälfte einer תשובה des B. Nachschon Gaon (תשר גאונים קדמונים מריט״ע, herausg. von D. Cassel No. 3). No. 5. Ob der letzte Satz, von אהד an, dem B. Bibi angehört, ist mir zweifelhaft. No. 6. נקטמ״א : Dieser Ortsname ist mir nicht bekannt; ob es wohl nicht eine Corruptel aus Mantua sein mag? No. 9. Bereits in תשו, שערי צדק und חמדה גנוזה No. 53 gebracht. Über das zweite Citat Natronais vgl. תשו, הגאונים ליק תרכ״ד סי, כ״ג. N0. 20. Diese Notiz ist etwas dunkel; sie scheint unvoll־ ständig zu sein. No. 22. Or Sarua B. K. No. 327 erwähnt diese Verfügung im Namen des ס, המקצועות. No. 23. Der Schlusssatz, von והמכות an, scheint vom Verfasser des מרדכי הגדול herzurühren. Wenn B. Bibi, der Verfasser des ס, בעג״ג, nicht der Gaon, wie aus den oben citierten Daten ersichtlich, sondern einer der späteren Gelehrten vor Baschi ist, dann dürfte die Erwähnung der הכמי נרבונא nicht auffällig sein, vielmehr würde deren Erwähnung ein weiterer Beweis dafür sein, dass der Verfasser nicht der Gaon B. Bibi ist. No. 25 ist der Anfang einer תשובה von B. Nachschon Gaon (תשו, גאונים קדמונים a. a. 0. No. 45); während aber dort die Stelle, auf welche dieses Gutachten sich bezieht, Kidduschin 62 a, gründlieh diskutiert wird, wird hier nur kurz das Besultat der Diskussion gegeben.