Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 403)
- Language
- German
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330 Tempels das Verbot, einen andern Tempel zu errichten und dort zu opfern, nicht mehr bestehe, mindestens wenn es sich um ein fremdes Land handle. Eine solche Ansicht wird inbczug auf den Oniastempel auch im babylonischen Talmud (Megilla 10 a) von dem Amoräer ר׳ יצהק ausgesprochen: .שמעתי שמקריבין בבית הוני בזמן הזה ״Ich habe gehört, dass man in jetziger Zeit im Oniastempel opfern dürfeu. Es wird zur Erklärung dessen hinzugefügt: קסבר בית הוני לאו בית עבודה זרה היא וקא סבר קדושה ראשונה קדשה לשעתה ולא קדשה ״ .לעתיד לבאEr nimmt an, dass der Oniastempel nicht götzendienerisch sei und dass die Heiligkeit (d. h. die alleinige Berechtigung) Jerusalems nur für ihre Zeit (den Bestand des Tempels), aber nicht für die Zukunft galt“. Wenn solche Auffassungen selbst hier vereinzelt auf treten, so werden erst rechtim Auslande, in Ägypten, die Juden von der legalen Rechtmässigkeit eines nach dem Fall des jerusalcmischen Heiligtums dort errichteten Tempels überzeugt gewesen sein. Bekanntlich soll sich Onias, als er seinen Tempel erbauen wollte, auf die Stelle Jesaia 19, 18. 19 berufen haben (Menachoth 109 b, übereinstimmend mit Jos. Antiqu. XIII, 3, 2): ״An ״jenen! Tage wird ein Altar dem Ewigen im Lande Ägypten ״erstehen und eine Mazzeba an dessen Grenze für den Ewigen. ״Das soll zum Zeichen und Zeugnis für den Ewigen Zebaoth sein; ״wenn sie zu ihm wegen ihrer Bedränger rufen, wird er ihnen ״einen Helfer und Streiter senden und sie erretten“. Man bezog also dieses Prophetenwort auf einen von Juden erbauten Tempel als auf eine Verehrungsstätte des Gottes Israels, ein Zeichen und Zeugnis für ihn, durch welches sich Gott den Ägyptern kund gebe, damit auch sie ihn verehren (V. 21), und fand darin keinen Widerspruch gegen das deuteronomische Gebot. Die frühere Annahme einzelner Neueren (z. B. Duhm, Marti z. St.; nicht aber z. B. Dillmanns), dass diese prophetische Stelle erst zum Zwecke der Legitimierung des Oniastempels verfasst sei, wird nunmehr dadurch hinfällig, dass schon Jahrhunderte vor dem Oniastempel ein jüdisches Heiligtum tatsächlich in Ägypten bestand, also durch Onias nicht etwas für Ägypten Neues eingeführt wurde. Es ist aber wohl möglich, dass jene Stelle sich auf unseren alten in Oberägypten ״an dessen Grenze“ gelegenen Tempel bezog und Onias sie später auch zur Rechtfertigung seines Unternehmens in Anspruch nahm.