Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 383)
- Language
- German
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310 resp. äusserlicli gegebene, göttliche Mitteilung und Hilfe das eigne, zeitliche und ewige Heil zu beschaffen unzureichend sind — diese Hilfe und Heilsordnung in einem, das ganze praktisch-tätige Leben durch Ver- und Gebote umschlingenden Band — Gesetz,—welches ihm Gott unmittelbar im Worte gegeben und im Geiste traditionell in der Zeit fortgepflanzt hat, vornehmlich bestehen lässt, und gewährt es selbst der gottgeheiligten Gesinnung nur in so fern religiöse Bedeutung, als solche in jenem gottver- und gebotenen praktischen Leben sich äusserlicli werktätig zu machen im Stande sei. Es zeigt sich ferner, wie das Judentum auch in seinem gegenwärtigen verkümmerten Dasein, wo ihm Mittel, Wege und Boden zur vollständigen Ausübung seines göttlichen Gesetzes abgehen, dennoch seiner göttlich-historischen Stützpunkte, nämlich Vergangenheit und Zukunft keineswegs ermangelt; der Vergangenheit, wo der Gottheit lebendiges Walten über den reinen Wandel in ihren Gesetzen und Wegen lohnend und strafend als Erzieherin Israels, sichtbar machte, und der Zukunft, wo sie wieder in die verheissene Stätte, zum Aufbau eines nicht neuen, sondern alten, aber von der innen! Heiligung begleiteten, äusserlich reinigenden Opfertempels, heilig und hehr einkehren wird. Und von diesem zugleich vor- und rückwärts schauenden göttlich historischen Geiste sind seine Gebete ausschliesslich durchdrungen und getragen. Gestützt auf seine gottbeseelte Vergangenheit, die verheissene zukünftige Gottesgegenwart ersehnend, fleht der Jude auf die Gegenwart himmlische Erhaltung und Segen herab. Nach diesem, durch den biblischen Buchstaben dokumentirten Wesen und Sein des Judentums ist ad I Jüdischer Indifferentismus nichts anders als Nichtanerkennung eines göttlich bindenden Gesetzes, also auch Nichterwartung seiner künftigen Wiederherstellung, dann Unabhängigkeit des menschlichen Sinnes und Geistes, so dass er sich, wenn auch als von Gott gegeben, doch so selbständig im Leibe constituirt betrachtet, dass er als sein eigener Gesetzgeber sich mit den Worten der Schrift (5. B. Moses 29, 18) brüstet: ״Es geht mir wohl, weil ich wandle, wie es mein Herz dünkt!“ Worin hat nun diese indifferentistische Hintansetzung des Gesetzes ihren wahren Grund? Offenbar in der Gegenwart; d. h. man vergisst über den zeitlichen Genusstrieb oder Weltansicht seine