Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 306)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3486266-3486275--1898-3488261- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Eine ähnliche Stellung hatte später Agrippa II. zum Tempel und zum Synedrion. Agrippa II. wurde vom Kaiser Claudius die trjiitktKx, des Tempels übertragen (Ant. XX, 9, 7), wie sie früher bereits Herodes von Chalkis innegehabt und damit auch die Yerwaltung der Tempelgelder erhalten hatte (Ant. XX, 1,2). Dieser Agrippa berief daher auch das Synedrion, um den levitischen Sängern zu gestatten, linnene Kleider zu tragen (Ant. XX, 9, (>). Es scheint dies ein sadducäisches Synedrion gewesen zu sein, da die von ihm den שוערים gegebene Erlaubnis, משוררים zu werden, der Halacha widerspricht, wie dies bereits Josephus zur Stelle rügt. — Die Uebertragung der Tempelverwaltung an Hyrkan wird daher auch nur in einem Participialsatz ausgedrückt. Hyrkan hatte allerdings in dieser Beziehung grössere Machtbefugnisse als die Hohenpriester, die zur Zeit des Josephus fungierten; denn zu jener Zeit hatten nicht die Hohenpriester, sondern Herodes von Chalkis und nachher Agrippa II. die Oberaufsicht über den Tempel. Noch weniger kann die Beseitigung des Central-Synedrion in dem Umstande erblickt werden, dass Gabinius eine aristokratische Verfassung eingeführt hat. Denn Josephus kann keineswegs den Bestand des Synedrion für unvereinbar mit der aristokratischen Verfassung gehalten haben. Ant. IV, 8, 14 lässt Josephus Moses sagen: .Wenn die Ortsrichter eine Sache nicht zu entscheiden wissen, so sollen sie die Angelegenheit vor den Hohenpriester, den Propheten und die Gerusia bringen״. Diese (!erusia ist ein aristokratischer Senat; denn nach Ant. IV, 8, 17 sagt Moses: ״Die Aristokratie ist die beste Begierungsweise, und Israel soll keine andere Verfassung begehena; und in Ant. IV, 8, 2 befiehlt der Gesetzgeber: ״Israel solle den Befehlen gehorchen, welche ihnen der Hohepriester Eleasar, Josua, die Gerusia und die Stammfürsten erteilen״. In Ant. VI, 5,4 und XX, 10, 1 erzählt Josephus ebenfalls, dass zur Zeit Josuas bis zur Zeit der Richter Israels die Verfassung eine aristokratische tung Hyrkans. ־— Halevy hat wohl mit Recht den hier von josephus erzählten Act des Gabinius in die Zeit nach der Eroberung Jerusalems durch Pompejus versetzt Die Verwirrung bei josephus mag von seinen Quellen herrühren*