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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1907-01-01 · V. 1907 - 5668 (1907) · page 301

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
V. 1907 - 5668 (1907)
Date
1907-01-01
Page
– (sequence 301)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486275--1893-3488256
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229 die Auflösung־ des grossen Synedrion. Dies (‘!,sieht nutn zuvörderst aus dem Berichte (2 a), dass Gabinius dem Hohenpriester die Verwaltung des Tempels übertrug. Der Tempel war der Mittelpunkt, in welchem das grosse Synedrion, das dort seinen Sitz hatte, vielerlei Staats- und auch Privatvermögen verwaltete und auch seine die Religionssatzungen betreffenden Edicte an das Volk sandte. Die Uebertragung der Verwaltung des Tempels an Hyrkan bedeutet also die Zuteilung der bisher von dem Synedrion innegehabten Rechte an den Hohenpriester. Ferner soll die Abschattung des Synedrion hervorgehen aus der Angabe (oben 2 c), dass das Land damals eine aristokratische Verfassung erhielt. Denn in Ant. XI, 4, 8 sagt Josephus, die Staatsverfassung war bis zur Zeit der Hasmonäer eine aristokratische mit einer Oligarchie; denn die Hohenpriester standen an der Spitze des Staates. Dies, meint Halevy, erklärt die Bezeichnung aristokratisch; dagegen sei mit der Benennung *Oligarchie* die innere Leitung durch das Synedrion gemeint, was Josephus als allgemein bekannt nicht zu erklären für nötig findet. Genauer sage dies Josepus in Ant. XX, 10, 2, wo die Staatsverwaltung der Hohenpriester bis Antiochus Eupator als eine demokratische bezeichnet wird, mit Rücksicht darauf, dass die ganze innere Leitung in der Hand des Synedrion lag und der Hohepriester bloss nach aussen den syrischen und ägyptischen Oberherren gegenüber das Volk vertrat. W enn also Gabinius eine rein aristokratische Verfassung eingefiihrt hat, so sei damit die Beseitigung des oligarchischen und demokratischen Prinzips erfolgt, das durch die Teilnahme des Synedrion an der Regierung zum Ausdruck kam. 3) Der oben Nr. 3 mitgeteilte Bericht des Josephus belehre uns, dass die ganze Neuordnung des Gabinius nach dem Willen des Antipater erfolgt ist, dass also dieser es war, der die Aufhebung des Synedrion geplant und ausgeführt hat. Die Hypothese Halevys erscheint recht plausibel, solange man die Berichte des Josephus nicht im Original gelesen und geprüft hat. Betrachtet man aber die Stellen nur einigermassen im Texte, so findet man zum Teil das Entgegengesetzte von dem, was Halevy aus denselben gefolgert hat. Nicht nur hat Gabinius kein Synedrion aufgelöst, sondern es ist vielmehr die Macht der von ihm geschaffenen Synedria vermehrt und verstärkt worden. Die Anklage

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