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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1907-01-01 · V. 1907 - 5668 (1907) · page 289

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
V. 1907 - 5668 (1907)
Date
1907-01-01
Page
– (sequence 289)
Language
German
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IRI
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217 der Schule Schammais in der Stelle Kethuboth 17 a; denn derselbe Rabbi Nathan erklärt ja, wie oben erwähnt, die Notlüge zum Zwecke der Abwendung einer Lebensgefahr direkt für eine religiöse Pflicht; er kann also im allgemeinen nicht so hart über die Notlüge geurteilt haben. Und wäre denn eine Lebensgefahr für die Weisen Israels so ganz ausgeschlossen gewesen, wenn sie den Unnuit des allerdings frommen Königs heraufbeschworen hätten? Auch Johann Hyrkan war ein frommer König. Und dennoch konnte er am Schluss seines Lebens gegen die Pharisäer, seine angeblichen Beleidiger, aufs Schrecklichste wüten. In Sota 41 b wird ja die Schmeichelei als Notlüge im Falle einer Gefahr für erlaubt erklärt. Und selbst wenn von dem frommen Agrippa eine Gefahr nicht zu befürchten war, kann diese Schmeichelei, diese Notlüge dem König gegenüber, zu dem man freundliche Beziehungen unterhalten wollte, für so sündhaft gelten, dass Israels Vernichtung damit!)*‘gründet wird, wenn selbst einem Privatmann gegenüber zum Zweck der Friedenserhaltung die Notlüge ausdrücklich als erlaubt gilt? Wir haben dabei angenommen, dass die W eisen Agrippa gegenüber durch die Worte: ״Unser Bruder bist du** wirklich eine Notlüge gesprochen haben. Es bedarf aber erst noch besonderer Untersuchungen, ob diese Aeusserung wirklich nicht der W ahrheit mitspricht. Die Bemühungen der Kommentatoren beweisen, *lass es nicht leicht ist, die rechte Begründung für die Ansicht Rabbi Nathans in der Tosefta zu finden. Raschi bemerkt: ״Wiewohl Agrippas Mutter eine Israelitin war, war er doch nicht geeignet zur Regierung, weil er ein Sklave war und die Sache ist anstössig**. Raschi sieht allerdings in dem Agrippa der Mischnah Agrippa II. Auf diesen als den Sohn der Cypros, einer Tochter der Salanipsio, die ihrerseits die Tochter der Häsmonäerin Mariamne, der Gemahlin des Herodes, gewesen ist, (vgl. Josephus Antiq. XVIII, 5, 4) wären die Worte Raschis אמו מישראל anwendbar (vgl. Raschi zur Mischnah Sotah 41 a). Indessen kann Agrippa der Mischnah wohl nur Agrippa I. sein (vgl. Grätz, Band III, Note 8). Für unser Thema ist es aber nicht von grossem Belang; denn Rabbi Nathan und Rabbi Chanina ben Gamliel haben in der Aeusserung *1er Wreise11 jedenfalls eine Notlüge gesehen, ob die Voraussetzung nun zutrifft oder nicht. Indessen gestaltet sich bei Agrippa I. die geschichtliche Feststellung schwieriger; denn Agrippas I. Gross•

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