Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 281)
- Language
- German
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20j9 Schammais sagt, man dürfe die Braut nur loben, so wie sie eben ist. Die Schule Hilleis aber meint, man sage unter allen Umständen: ״Das ist eine schöne, anmutige Braut״. Die Schammaiten halten den Hilleliten entgegen: Wenn nun aber eine Braut hinkend oder blind ist, ist es dann angängig, zu sagen: ״Eine schöne anmutige Braut?״ Die Thora sagt doch: ״Von einem Worte der Lüge sollst du dich ferne halten!״. Darauf erwidern die Hilleliten: ״Wenn jemand einen schlechten Gegenstand auf dem Markte gekauft hat, soll man ihn in seiner Gegenwart rühmen oder soll man ihn tadeln? Du wirst doch wohl zugeben, dass man ihn in seiner Gegenwart lobt. Von hier haben es die Weisen abgeleitet: ״Immer sei der Sinn des Menschen mit den Geschöpfen verbunden!״ (d. h. immer muss der Mensch bestrebt sein, einen erträglichen Verkehr mit den Menschen zu erhalten). Diese Stelle ist nach mancher Richtung interessant. Die Schammaiten stehen auf dem subjektiven Standpunkt absoluter Wahrhaftigkeit, die unter allen Umständen das Thora-Wort respektiert: ״Von dem Wort der Lüge sollst du dich ferne halten!״ Nun tritt dieses Gebot der Wahrhaftigkeit in Streit mit der religiösen Pflicht, eine Braut zu erfreuen und durch Rühmen ihrer Vorzüge ihr in den Augen ihres Bräutigams noch grössere Zuneigung zu sichern. Nicht alle Bräute aber sind, wie die Erfahrung lehrt, rühmenswert und reizvoll. Die Schule Schammais erklärt darum, man darf nichts anderes zur Erfreuung des Brautpaares sprechen, als das, wozu die tatsächlichen Verhältnisse ein Recht geben. Die Schwierigkeiten, die sich aus dieser Beschränkung ergeben, sind augenscheinlich. Thosaphoth zur Stelle heben sie im Sinne und zur Rechtfertigung der Hilleliten hervor. Wenn eine Braut Gebrechen und Mängel hat, dann müsste man nach der Schammaitischen Regel entweder schweigen oder sich auf die Hervorhebung ihrer wirklichen Vorzüge beschränken. Schweigt man, so geht die rechte Erfreuung des Brautpaares verloren; hebt man einzelne Vorzüge hervor, so betont man mit stärkerem Nachdruck, als ein direktes Wort es tun könnte, gerade ihre Mängel und Gebrechen und man erreicht das Gegenteil der löblichen Absicht. Selbstverständlich ist auch der Schule Hillels der gebieterische Imperativ der Wahrhaftigkeits-Pflicht weder unbekannt noch gleichgiltig. Wenn nun aber Jahrbuch L. G, V. 14