Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 280)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3486266-3486275--1872-3488235- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
208 die den Menschen in seinen eigenen Augen verächtlicht macht“. Tn demselben Sinn sagt Fichte: ״Selbst zur Erlösung der Menschheit werde ich mein Wort nicht brechen“. Diesen Yertretern einer rein formal konstruierten, lediglich die subjektive Seite betonenden Moral-Theorie stehen die Verfechter der sogenannten teleologischen Ethik gegenüber, die den berechtigten Trieben der Menschenseele gerecht zu werden sich bemüht, die mehr die objektiven Verhältnisse berücksichtigt, die trotz der Suprematie der Tugend der Wahrhaftigkeit über alle anderen Tugenden erklärt: ״Wenn auch Vertrauen zu menschlicher Rede ein grosses Out der Welt ist, so ist es doch nicht das einzige Gut“ und die demgemäss ganz besonders die Notlüge in denjenigen Fällen für gestattet erklärt, in denen sie ein Vertrauen zu erschüttern gar nicht in der Lage ist. Paulsen, ein Vertreter der teleologischen Ethik, dessen Darlegungen wir in diesen Ausführungen im wesentlichen folgen, sagt in dieser Richtung mit Recht: ,,Die objektive Verwerflichkeit der absichtlichen Täuschung beruht darauf, dass sie die Tendenz hat, Vertrauen zu zerstören und dadurch Gemeinschaftauflösend zu wirken. Kann es Fälle geben, wo diese Wirkung der Natur der Sache nach überhaupt nicht stattfinden kann, so wird auch die Verwerflichkeit im objektiven Sinne nicht stattfinden“. Wie stellt sich nun der Talmud zu unserer Frage? Augenscheinlich steht er mit seiner Auflassung trotz der ihm eigenen, geradezu unvergleichlichen Bewertung der Wahrheit auf Seiten der teleologischen Ethik, wiewohl der formale ethische Standpunkt, die subjektive Seite gleichfalls in ihm ihre Vertreter hat. Ja, wir finden direkt eine Stelle, in der beide Anschauungen sich mit einander befehden. Und darum möge diese Stelle, trotzdem wir sie sonst, unserem Gedankengange entsprechend, erst später hätten behandeln wollen, als erste hier betrachtet werden. Es ist die aus Derech erez rabbah, Abschnitt VT, entnommene, interessante Kontroverse zwischen den Schulen Schanimais und Hillels in Kethuboth 17a, bei der die religiöse Pflicht, ein Brautpaar am Tage seiner Hochzeit zu erfreuen, ihm etwas Angenehmes zu sagen, den Ausgangspunkt der Frage bildet. Es heisst dort: ״In welcher Weise tanzt man (d. h. mit welchen Worten begleitet man den Reigen) vor einer Braut? Die Schule