Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 279)
- Language
- German
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207 auch einmal irren. Ausserdem sind nicht alle Fälle solcher Kämpfe im Leben einfach gelagert; es gibt sehr komplizierte Fälle, in denen es auch einem normalen Menschen mit Menschenverstand, Takt und sittlichem Empfinden zweifelhaft sein kann, wie er sich entscheiden soll, um so mehr, als immerhin durch eine unglücklich angewandte Notlüge ein grosser Schaden für den einzelnen wie für die menschliche Gesellschaft sich ergeben kann, nämlich die Erschütterung des Vertrauens. Ganz besonders ist diese Gefahr denkbar, ja überaus schwerwiegend auf dem Gebiete der Erziehung, im Verkehr mit den Kindern, einem Gebiete, auf dem wir so leicht zur Notlüge greifen, um uns aus augenblickliehen Verlegenheiten zu retten. Mit Rücksicht auf alle diese Momente ist es nicht etwa ein müssiges Geschäft, eine zwecklose Theorie, wenn die wissenschaftliche Ethik trotz der sich durchsetzenden Praxis des Lebens sich bemüht, zu diesem Problem der Notlüge Stellung zu nehmen und die Fälle der Zulassung der Notiüge darzulegen, um dadurch gewaltigem Schaden, der aus einer schrankenlosen Uebung sich für Wahrheit und Vertrauen ergeben könnte, vorzubeugen. Es lässt sich gar nicht verkennen, dass, wenn die wissenschaftliche Behandlung und Begründung der Praxis des gesunden Menschenverstandes und des sittlichen Taktes Recht gibt, dies ausserordentlich erfreulich ist und beruhigend wirkt. Wenn wir nun speziell die Ansicht des Talmuds bezüglich der Zulässigkeit oder Verwerflichkeit der Notlüge in diesen Ausführungen zu untersuchen uns zur Aufgabe machen, so wird diese Untersuchung ein zweifaches Interesse beanspruchen dürfen. Es wird uns interessieren, zu vernehmen, ob die talmudische Beurteilung sich mit der allgemeinen wissenschaftlichen Bewertung der Notlüge deckt, und weiterhin, ob sie die Praxis des Lebens billigt oder verwirft. In den Darstellungen der Ethik stehen sich zwei Anschauungen diametral gegenüber. Die Vertreter einer rein formalen Ethik, die sich auf den Standpunkt des bekannten Satzes stellen: ״fiat justitia, pereat mundus“, verwerfen die Notlüge absolut. Zu ihren Vertretern gehören Kant, der z. B. in seiner Tugendlehre den Satz aufstellt: ״Die Lüge, d. h. die vorsätzliche Unwahrheit, ist unter allen Umständen durch die blosse Form ein Verbrechen des Menschen an seiner eigenen Person und eine Nichtswürdigkeit,