Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 271)
- Language
- German
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199 den Vorstehern gegenüber in der Gemeinde kein unbegründetes Mistrauen insofern obwaltete, als ihnen der Vorwurf unberechtigter, nicht die ganze Gemeinde angehender Ausgaben gemacht würde1). Auch sollte Gumpertz in Gemeinschaft mit den Vor- Stehern und zwei Armenpttegern die Höhe der an die Unterstützungsbedürftigen zu verteilenden Almosen bestimmen2). Alle diese Vorschläge fanden unterem 12. Mai 1752 die Genehmigung seitens der Kgl. Kriegs- und Domänen-Kammer 3). Das Eintreten Gumpertz’ zu Gunsten einer Entlastung der weniger bemittelten Klassen und der damit naturgemäss im Zusammenhang stehenden stärkeren Heranziehung der vermögenden Mitglieder zur Aufbringung der nötigen Steuern bewirkte eine dem Rabbiner feindselige Stimmung der letzteren, zumal er im Laufe dieser Streitigkeilen mit den Vorstehern in einen heftigen persönlichen Konflikt geraten war4). Es wurden daher wiederholte Anstrengungen, die ohne Zweifel von den besser situierten Klassen oder auch vom Vorstande selbst ausgingen5), gemacht, die Breslauer Kriegs- und Domänen-Kammer zur Entfernung des Landrabbiners von der Fleischdenar-Revision zu bestimmen. Diese Forderung suchten die Beschwerdeführer mit dem Hinweise auf die angeblich jüdischen Gesetze zu begründen, nach welchen eine Teilnahme des Rabbiners an weltlichen Geschäften nicht zulässig sei6). Nachdem die Kammer sie mit ihrem Gesuche mehrmals abgewiesen hatte, gelang es den Gegnern des Landrabbiners, zu denen ganz zweifellos in erster Linie die Gemeindevorsteher gehörten, schliesslich doch, die obengenannte Kommission davon zu überzeugen, dass unter den obwaltenden Umständen an ein erspriessliches Zusammenwirken der bezüglich der Fleischabgabe ernannten Rechnungsführer mit Gumpertz nicht zu denken sei. Ja, man ging sogar so weit, die l) Das. Lib. ad Reg. et Pr., Bl. 111—112; vgl. auch das. Bl. 210. Das. Bl. 112. 3) Mag.-Akt. 16.12, Bl. 40. 4) Das.: M״g.-Akt. 16.12, Bl 6. Gemeindevorsteher waren damals Abraham Kuh und Zacharias Abraham Lazarus (sz. B. das. Bl. 14). °) In dem betreffenden Aktenstück ist nur von der beschwerdeführenden ״)udenschaft“ ohne nähere Bezeichnung die Rede (Breslauer Staatsarchiv: NR XV, vol. 1, Bl. 183}. 6) Daselbst