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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1907-01-01 · V. 1907 - 5668 (1907) · page 270

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
V. 1907 - 5668 (1907)
Date
1907-01-01
Page
– (sequence 270)
Language
German
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198 und die Abschaffung oder Ersatz derselben durch eine andere in Frage kam, von der Magistratskommission, die zur Schlichtung der hierdurch entstandenen Streitigkeiten eingesetzt worden war, zur Beratung zugezogen. Er gehörte zu den schärfsten Gegnern der genannten Abgabe, obwohl die Gemeindevorsteher ihm, um seinen Widerstand zu brechen, die Befreiung von derselben angeboten hatten1). Im Interesse der ärmeren Klassen und einer gerechteren Steuerverteilung befürwortete er, im Gegensatz zu dem Gemeinde- Vorstand, die gänzliche Beseitigung der erwähnten Abgabe und machte einen die jeweilige Leistungsfähigkeit berücksichtigenden Steuervorchlag2 *). Hierzu sollten noch im Interesse der Armen- Versorgung, deren Kosten bisher aus einem Teile der aus der Fieischdenarabgabe fliessenden Einnahmen bestritten wurden, freiwillige Spenden, namentlich gelegentlich des Aufrufs zur Thora, kommen, wobei natürlich auf die Freigebigkeit wohlhabender Personen, sowohl einheimischer als fremder, gerechnet wurde. Um dem Einwande, dass hierdurch die Einnahmen der Synagogen eine Schädigung erleiden würden, zu begegnen, wies er beispielsweise auf die reichen Einkünfte der Lazarusschen Schule hin, durch die es ermöglicht wurde, Gelder und Geschenke nach Krotoschin zu schickens). Letztere Behauptung vermochte übrigens Gumpertz nicht in vollem Umfange aufrecht zu erhalten4 *). Indessen ergab die hierüber vorgenommene Abstimmung der Gemeindemitglieder die Verwerfung seines Vorschlages mit überwiegender Majorität und die Annahme des Vorschlages der Vorsteher, nach welchem die Abgabe mit einigen Modifikationen beibehaiten werden sollte6). Zur Kontrolle und Mitwirkung bei der Verwendung der durch jene Abgabe einkommenden Gelder sollte dem Vorstande ausser noch einem Gemeindemitgliede der Landrabbiner beigegeben werden, weil nach der Darlegung der oben genannten Kommission ף Br. Stadtarch.: Mag.-Akt. 16. 12., BI. 6. *) Br. Stadtarch.: Lib. ad Reg. et Pr., Jahr 1752, Bl. 108. 8) Ebendas, u. Mag.-Akt. 16. 12, Bl. 21. 4) Ebendas. Bl. 211, bzw. Bl. 33. 6)Das. Bl. 110. Zu denen, welche für die Beibehaltung der Abgabe stimmten, gehörte auch der bekannte R. Jesaia Löw Berliner (Mag.-Akt4 16. 12., Bl. 24), vgl. noch S. 203 Anm. 4.

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