Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 269)
- Language
- German
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197 Breslauer Handelsverkehrs Rücksicht genommen werden musste1), entgegenzukommen, wurde der folgende Vorschlag der polnischen Schammesse2) genehmigt: Es sollte ein beglaubter, verheirateter Jude, welcher bei den polnisch-jüdischen Kaufleuten Vertrauen geniesse und der beständig in Breslau seinen Wohnsitz haben müsste, die Aufsicht über die Art und Weise des Schlachtens führen, so dass aller Verdacht gänzlich wegfiele3). Dem Landrabbiner sollte aber nach wie vor die ihm gebührende Besichtigung und Beurteilung des Fleisches zustehen4). Es scheint, als ob der letztere die Bestellung eines besonderen Schlachthausbeamtenn ieht gerade gern gesehen habe, weil er von einem solchen, olfenbar Eingriffe in die ihm selbst zukommenden Befugnisse befürchtete. Denn befragt, ob er gegen den zu diesem Amte vorgeschlagenen Mann 5) etwas einzuwenden habe, erwiderte Gumpertz, er habe an jenem nichts auszusetzen, wenn er nur in den ihm gezogenen Schranken bleibe6). Diese Wahl und damit die ganze Einrichtung fand auch behördlicherseits die erforderliche Genehmigung 7). Aber auch zur Beratung und Durchführung solcher Angelegenheiten, die mit dem eigentlichen Kultus in keiner direkten Beziehung standen, ward seitens der Behörden auf die Mitwirkung des Landrabbiners Wert gelegt. So wurde er 1752, als in mancher Hinsicht die Unzuträglichkeit der Fleischdenar־ Abgabe zu Tage trat schärfere Verordnungen seitens der ,Versammlung der 4 Landschaften in Polen“ (d. i. natürlich die Vierlander-Synode) in Aussicht gestellt. Ueber die Schammesse vgl. Anm. 2. ף Vgl. z. B. das. Bl. 59. ־) Diese hatten, kurz gesagt, vorzugsweise die Geschäftsinteressen ihrer polnisch׳jüdischen Auftraggeber zu vertreten, wie aus zahlreichen Aktenstücken in den Breslauer Archiven hervorgeht. 3) Mag.-Akt. 14. 11., vol. 1, Bl. 65. 4) Das. BL 105. 5) Br. Stadtarch.: Mag.״Akt. 14. 11, vol. 1 Bl. 115. Es war dies der von den polnisch-jüd. Handelsleuten gewählte )ehuda Löw, Sohn des Mardochai aus Pintschoff. 6) Das. Bl. 116. 7} Es ergibt sich dies daraus, dass der Gewählte in der Eigenschaft eines Schlachtaufsehers 1754 als Tolerierter verzeichnet ist (Br. Staatsarch.: MR XV 5, vol. H. BL 80).