Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 264)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3486266-3486275--1856-3488219- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
192 da unglücklicherweise noch in deniselben Jahre die Kaiserliche Kammer, die bisher ihre schützende Hand über ihn gehalten hatte, ihm ungenügender Münzlieferung wegen ihre Protektion ausdrück־ lieh entzog und jede Verbindung mit ihm abbrach* 1). Welche Eiuflüssse sich sonst zu seinen Gunsten geltend machten, wissen wir nicht; aber dass solche stattgefunden, ist kaum zu bezweifeln, da er allem Anscheine nach den Wanderstab nicht zu ergreifen brauchte und nach wie vor in der genannten Breslauer Vorstadt verblieb 2). Bald nach Beginn der preussischen Herrschaft, im Jahre 1741 bereits, finden wir ihn, natürlich mit Genehmigung der kompetenten Behörden, wiederum im Innern der Stadt Breslau wohnhaft und dort als ßabbiner wirken, zu der sich ״frei“ nennenden Klasse gehörig3). In der Folgezeit gehörte er stets zu den tolerierten Juden4) und hatte als solcher jährlich 30 Rtlr. zu entrichten5). dass Gumpertz kein bedingungsloses Privileg hatte. Wenn er nun in einem Verzeichnisse der in der Stadt Breslau für beständig zu tolerierenden Juden v. J. 1725 (das.: St Br. II 69 w, Bl. 56) aufgeführt wird, so muss diese Angäbe als falsch angesehen werden. Es scheint eine Verwechslung mit den kaiserl. Münzlieferanten Gebr. Lazarus vorzuliegen. Noch im J. 1730 wird vom Magistrat darauf hingewiesen, dass Gumpertz kein Wohnrecht in der Stadt Breslau zustehe (Br. Stadtarch.: Lib. ad Comif. et Bar. v. J. 1730, BL 3). 1j Libr. Magn. IX, Bl. 211a. 2) Bestimmte Nachrichten liegen uns zwar hierüber nicht vor. Aber aus einigen Anzeichen lässt sich doch hierauf schliessen, so aus der Angabe 1742 (Br. Stadtarch•: Mag. Akt. 16. 5., vol. I, Bl. 136b>, dass er ״ehemals“, das soll doch wohl heissen, vor seinem Umzuge nach der Stadt, ״vor dem Tore“ gewohnt habe. Meine Annahme wird jetzt durch das bereits öfters erwähnte Gesuch Gumpertz’ vom 11. Okt. 1741, in welchem er um die Erlaubnis bittet, ״nach wie vor allhier, (d. h. in Breslau) zu wohnen“, (K-F. S. 227) bestätigt. 3) Das- Bl. 26a, 30 b. Für diejenigen Leser, die sich vielleicht für nähere Lokalangaben interessieren, sei bemerkt, dass Gumpertz damals und noch mindestens bis zum J. 1744 auf der Goldenen Radegasse wohnte. (Daselbst BI. 25b 136b, das. 16. 5., vol. II, Bl. 23-24). 4) Das. Bl H6, das vol. II, Bl. 80, Br. Staatsarch.: MR XV 5, Bl. 57, geht auch aus dem Breslauer Judenreglement vom 6. Mai 1744 hervor. 5) Bresl. Staatsarch.: 1. c.