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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1907-01-01 · V. 1907 - 5668 (1907) · page 263

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
V. 1907 - 5668 (1907)
Date
1907-01-01
Page
– (sequence 263)
Language
German
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191 Schreiben an das Königl. Amt des Fürstentums Breslau vom 27. November 1725 weist er darauf hin1), es sei aus dem Verzeichnisse der im Stiftsgebiet wohnenden Juden zu ersehen, dass ein grosser Teil derselben bereits seit längerer Zeit dort lebe und hieraus auf ein gutes Verhalten ihrerseits geschlossen werden könne. Dies sei auch ״die einzige Keflexion“ gewesen, die bei ihrer Aufnahme massgebend gewesen sei. Aber fortgesetzt hatte Gumpertz trotz seiner wiederholten Beschwerden2) und der ihm durch die Kaiserl. Behörden gewährten Unterstützung3) mit sehr grossen Schwierigkeiten dem Magistrat gegenüber zu kämpfen, so dass es ihm unmöglich war, seinen Verpflichtungen als Kaiserlicher Münzlieferant nachzukommen und er im Laufe der nächsten drei Jahre nicht die geringste Lieferung an das Münzamt zu machen vermochte4). Aus Konkurrenzneid wohl gehörte zu den Widersachern Gumpertz' in seiner Eigenschaft als Münzlieferant übrigens auch ein Glaubensgenosse, der in der Stadt Breslau wohnhafte kaiserliche Münzlieferant Elias Lazarus Zacharias. Denn er war es, welcher auf Grund eines von ihm erlangten Attestes des Münzamtes dem Magistrat die Mitteilung machte, dass Gumpertz während des genannten Zeitraumes nicht ein Lot Pagament in die Münze geliefert habe5). Sehr drohend schwebte im Jahre 1738 wiederum das Damoklesschwert der Ausweisung über seinem Haupte, und zwar nicht nur aus dem Breslauer Gebiete, sondern aus allen schlesischen Landen. In dem genannten Jahre war nämlich ein kaiserliebes Edikt ergangen, nach welchem sämtliche unprivilegierte Juden das Land räumen sollten. Nun gehörte Gumpertz nicht zu den Glücklichen, die ein kaiserliches, zum beständigen Aufenthalt daselbst berechtigendes Privileg besassen. Er berief sich zwar dem Oberamt gegenüber auf sein Privileg als kaiserlicher Münzlieferant6); aber auch dieses verlor bald darauf seine Kraft, ף Br. Staatsarch.: Stadt Br. II 69 w, BI. 2. 2) Börsenarch. No. 105, Bl. 51—52 u. 46—48• 3) Das. Bl. 45—46 a u. 49-51 a. 4) Lib. ad Reg. et Pr., Jahr 1730, Bl. 267. ö) Daselbst. °) Bresl. Staatsarch. A. A. 111 16 r, S. 404 u. 16 t (sub Lit• P.K Auch hieraus wie schon aus unserer bisherigen Darstellung erhellt zur Genüge,

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