Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- V. 1907 - 5668 (1907)
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 249)
- Language
- German
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177 in den Lehrhäusern festzuhalten. So muss man sich ja wirklich die auffällige Erscheinung erklären, dass die Regierung Julians im Talmud nicht erwähnt wird. Aber tatsächlich ist es durch die gründliche Untersuchung M. Adlers1) höchst wahrscheinlich geworden, dass der Wiederaufbau des Tempels durch Julian überhaupt nicht begonnen ist, dass Julian wohl die Absicht gehabt, Jerusalem und den Tempel wiederherzustellen —־ nach seiner Rückkehr aus dem Perserkriege, wie er es in seinem Briefe an die Juden auch für diesen Zeitpunkt in Aussicht gestellt hat. Da Julian aber in diesem Feldzuge den Tod fand, so unterblieb der Bau; hieraus bildete sich die Erzählung von der überirdischen Störung der Arbeiten. Da es sehr wahrscheinlich ist, dass Ammian Marcellin seinen Bericht unter Einfluss des Gregor von Nazianz 20 Jahre nach Julians Tode verfasste2), so sinkt auch die Glaub- Würdigkeit des einzigen nichtchristlichen, zeitgenössischen Schrift- Stellers Doch ist die Frage des Tempelbaues nicht entscheidend für die Lage der Juden Palästinas unter Julian, die zweifellos eine günstige war. Ob sie, die Gunst der Zeit missbrauchend, sieh Ausschreitungen gegen die Christen zu schulden kommen liessen, wie Ambrosius von Mailand in einem Brief an den Kaiser Theo־ dosius den Grossen behauptet3), müssen wir dahingestellt sein lassen. Mit dem frühen Tode Julians (Juni 363) und der nun ununterbrochenen Herrschaft christlicher Kaiser hörte jede Bevorzugung der Juden vor den Christen natürlich auf. Eine Be- Schränkung der Rechte der Juden fand aber unter den ersten dieser Kaiser nicht statt. Jovians Regierung war zu kurz, als dass sie die Lage der Juden hätte beeinflussen können. Für seine Nachfolger, Valentinian I und dessen Bruder Valens, der den Osten des Reiches regierte, war der Schutz der nichtkatholischen Bürger eine Forderung der Staatsautorität gegenüber der immer mächtiger werdenden katholischen Kirche. Beide Kaiser bestätigten 0 J. Q. R. 1893, S. 615ff.; dieser ganze Absatz fusst auf Adlers Untersuchung. s) Vgl. ebendas. S. 640• 3) Epist. 29 ad Theodosium. Jahrbuch J. L. G, V. 12