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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1907-01-01 · V. 1907 - 5668 (1907) · page 243

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
V. 1907 - 5668 (1907)
Date
1907-01-01
Page
– (sequence 243)
Language
German
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171 gestattet, auch die Juden Kölns, die bisher von der Pflicht städtische Aemter zu bekleiden befreit waren, mit Ausnahme von je zwei oder drei zu diesen heranzuziehen1). Wohl mit Unrecht hat man in diesem Gesetz eine judenfeindliche Massregel erblickt, ihnen bisherige Privilegien zu rauben. Wahrscheinlich verhielt es sich so, dass man in Köln, und vielleicht auch in anderen Städten, nicht mehr die genügende Anzahl Bürger finden konnte, die imstände waren, die furchtbar lästigen und kostspieligen Ehrenämter zu übernehmen2), und dass die dort wohnenden Juden, die finanziell dazu in der Lage waren, die Uebernahme verweigerten, vielleicht mit der Begründung, dass sie dort keinen Grundbesitz hatten oder im Sinne des Gesetzes nicht ortsansässig waren; dann wäre es eigentlich nur ein Gebot der Billigkeit gegenüber der anderen Bevölkerung gewesen, dass Constantin ihnen diesen Vorwand, der formell berechtigt war, durch dieses Gesetz nahm. Nach dem Bericht R. Scherira Gaons fanden unter Uonstantins Regierung in Palästina Unruhen statt. E. Scherira erzählt von einer Judenverfolgung, die zur Zeit Abajis und Rabas in Palästina statt־ gefunden habe. Da als Abajis Todesjahr wohl spätestens 338 anzunehmen ist und Constantin 337 starb, so fällt diese Verfolgung noch in die Zeit Constantins3). Unterstützt wird der Bericht ß. Scheriras durch J. Chrysostomus, der von einer Er* hebung der Juden unter Constantin spricht4). Ob es sich um einen wirklichen Aufstand der Juden oder um Reibereien mit römischen Soldaten gehandelt hat, lässt sich wohl kaum feststellen. Jedenfalls scheint der Statthalter, vielleicht von eignem oder seiner Umgebung Religionshass getrieben, die Gelegenheit zu einer längeren, schweren Bedrückung der Juden benutzt zu haben, da es eine grössere Anzahl Gesetzeslehrer für angebracht hielt, sich den Verfolgungen durch Uebersiedelung nach Babylonien zu entziehen5). Andererseits waren die Zurückgebliebenen und die beim י) Cod. Theod. XVI 8, 3. 2) Vgl. Krakauer, Monatsschrift 1874 S. 54 ff. *) Vgl. Halevy S. 366 ff. 4) J. Chrysostomus, adv. )udaeos III. 6) Halevy ebendas, u. S. 455 ff.

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